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Abmahnung wegen Krankheit erhalten? Kenne deine Rechte im Job

  • Krankheit ist kein Grund für eine Abmahnung im Job
  • Nur bei verspäteter Krankmeldung kannst du gerügt werden
  • Bei unrechter Abmahnung hilft dir die Rechtsschutz­versicherung
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  • Eine Erkrankung, selbst wenn sie länger dauert, rechtfertigt keine Abmahnung durch den Arbeitgeber.
  • Eine Abmahnung kann drohen, wenn du deine Vorgesetzten zu spät über deine Krankheit informierst oder die Krankschreibung verspätet einreichst. Wer eine Erkrankung vortäuscht, muss nicht nur mit einer Abmahnung, sondern auch mit einer Kündigung rechnen.
  • Wenn die Abmahnung wegen Erkrankung nicht gerechtfertigt ist, hast du verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Kann der Arbeitgeber bei einer Erkrankung abmahnen?

Eine Abmahnung ist eine Warnung des Arbeitgebers, die darauf abzielt, den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und zur Verhaltensänderung aufzufordern.

Eine Abmahnung wegen Krankheit ist eigentlich nicht rechtmäßig, da eine Erkrankung nicht selbst verschuldet ist und somit nicht durch eine Verhaltensänderung verhindert werden kann.

Aber es gibt Ausnahmen. In einigen Situationen hat eine solche Abmahnung doch ihre Berechtigung. Dies ist der Fall, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin die Krankmeldung nicht fristgerecht einreicht oder den Arbeitgeber nicht rechtzeitig darüber informiert, dass er oder sie nicht zur Arbeit erscheinen kann.

  • In jedem Arbeitsvertrag ist festgelegt, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) vorgelegt werden muss.
  • Selbst wenn die Krankschreibung erst nach einigen Tagen gefordert ist, muss der oder die Betroffene den Vorgesetzten rechtzeitig darüber informieren, wenn er oder sie nicht zur Arbeit erscheinen kann. Dies gilt spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeit eigentlich aufgenommen werden müsste.
  • Kommt der oder die Arbeitnehmer:in dieser Anzeigepflicht und Beweispflicht nicht nach und teilt die Erkrankung zu spät mit oder reicht den Krankenschein verspätet ein, droht eine Abmahnung.
  • Eine Krankschreibung muss nicht sofort im Original vorgelegt werden. Bei schwerer Erkrankung kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst in Form eines Scans oder Fotos eingereicht werden, das Original folgt später. Oder – wie heute üblich – sie kommt in digitaler Form von der Krankenkasse.

Gut zu wissen

Eine Abmahnung kann den Weg für eine Kündigung wegen Krankheit ebnen. Wiederholt sich das beanstandete Verhalten, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ordentlich oder außerordentlich kündigen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch von einer Kündigung absehen und stattdessen eine erneute Abmahnung aussprechen. Eine vorgeschriebene Anzahl an Abmahnungen vor einer Kündigung gibt es nicht, sodass stets im Einzelfall entschieden wird.

Wie sieht die Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung aus?

Für Auszubildende gelten hinsichtlich der Anzeige- und Beweispflichten dieselben Regeln wie für Angestellte. Auch sie sind verpflichtet, sich rechtzeitig zu melden, wenn sie krank geworden sind. Sie müssen ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn die Erkrankung länger andauert, gemäß den Regelungen im Ausbildungsvertrag.

Genau wie bei einem regulären Anstellungsverhältnis ist eine Abmahnung wegen Krankheit in der Ausbildung nicht rechtens, selbst wenn der oder die Auszubildende längere Zeit oder häufiger krank ist.

Außerdem ist es wichtig, zwischen tatsächlicher Krankheit und einem „Reset-Day“ zu unterscheiden. Was das ist? Manche Unternehmen bieten einen „freien Tag“ an, den du nutzen kannst, wenn du dich einmal nicht wohlfühlst oder dein Stresslevel senken musst.

Fällt dir allerdings am Folgetag das Arbeiten schwer, musst du selbstverständlich zur Arztsprechstunde. Informiere dich bei deinem Arbeitgeber, ob es solche Optionen gibt.

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Das steht in einer Abmahnung wegen Krankheit

Eine wirksame Abmahnung muss bestimmte Formvorgaben erfüllen und wesentliche Angaben enthalten:

  • Das Wort „Abmahnung“ muss gut sichtbar im Schreiben stehen, damit sofort klar ist, dass es sich um eine arbeitsrechtliche Rüge handelt.
  • Der Vorfall, der zur Abmahnung geführt hat, muss detailliert und unmissverständlich beschrieben werden.
  • Der vollständige Name und die Anschrift der abgemahnten Person sowie Datum und Uhrzeit des beanstandeten Vorfalls gehören in das Schreiben.
  • Der Arbeitgeber muss im Abmahnschreiben arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen, falls das abgemahnte Verhalten nicht geändert wird. Das Wort „Kündigung“ muss dabei nicht zwangsläufig enthalten sein.

Ist eine mündliche Abmahnung möglich?

Ja, ein Arbeitgeber oder Ausbilder kann eine Abmahnung auch mündlich erteilen. Allerdings ist es später schwieriger, diese zu beweisen, falls es zu einer Kündigung kommt und der oder die Betroffene sich dagegen wehren möchte.

Abmahnung wegen vorgetäuschter Krankheit

Täuscht ein:e Arbeitnehmer:in eine Krankheit vor, um etwa Lohnfortzahlung aufgrund angeblicher Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, kann das schwerwiegende Folgen haben. Kann der Arbeitgeber beweisen, dass es sich um eine Scheinkrankheit handelt, ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt.

Ähnlich sieht es aus, wenn ein:e Mitarbeiter:in damit droht, sich krankschreiben zu lassen, falls bestimmte Forderungen nicht erfüllt werden. Ein solches Verhalten zählt zu den gravierenden Pflichtverletzungen und rechtfertigt mindestens eine Abmahnung wegen „Krankheit mit Ansage“. In solchen Fällen ist auch eine Kündigung möglich.

So reagierst du auf eine Abmahnung wegen Erkrankung

Nicht alle Abmahnungen sind gerechtfertigt, und obwohl du keinen rechtlichen Anspruch darauf hast, dass die Rüge aus deiner Personalakte entfernt wird, stehen dir dennoch verschiedene Handlungsoptionen offen, wenn du eine Abmahnung wegen Krankheit erhältst und dir nichts vorzuwerfen hast.

  1. Das Gespräch suchen: Rede mit deinem Arbeitgeber und versuche, die Situation durch ein persönliches Gespräch zu klären. Manchmal handelt es sich um ein Missverständnis, das sich schnell aufklären lässt.
  2. Eine Gegendarstellung verfassen: Zwar gibt es keinen Anspruch darauf, eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen, aber du kannst eine Gegendarstellung oder einen Widerspruch formulieren. Diese Gegendarstellung muss in die Personalakte aufgenommen werden.
  3. Beschwerde einreichen: Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kannst du dort eine Beschwerde wegen der ungerechtfertigten Abmahnung einreichen.
  4. Anwaltliche Hilfe suchen: Wende dich an einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht und lass dich beraten. Ein:e Anwält:in kann die Abmahnung auf Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und dich über mögliche weitere Schritte informieren.
  5. Rechtliche Schritte einleiten: Du hast auch die Möglichkeit, eine Klage einzureichen und deinen Fall vor das Arbeitsgericht zu bringen. Auch dabei ist die Unterstützung durch eine:n Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin unerlässlich.

Solltest du anwaltliche Hilfe benötigen oder ein Gerichtsverfahren anstreben, denk über eine Rechtsschutz­versicherung nach. Eine solche Versicherung übernimmt die Kosten für Anwält:innen, Gerichtsverfahren und Sachverständige. Um den für dich besten Versicherungstarif zu finden, nutze unseren Online-Tarifvergleich und sichere sich gleich ab.

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