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Alkoholismus-Alkoholentzug

Unterstützung der Kranken­versicherung beim Alkoholentzug

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit
  • Krankenkassen übernehmen teils Kosten
  • Die PKV sorgt dabei für die beste Versorgung

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Alkoholismus ist eine anerkannte Krankheit

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  • Nach Schätzungen gibt es zwischen 1,3 und 2,5 Millionen alkoholabhängige Menschen in Deutschland. Das Problem wird häufig unterschätzt, da die Dunkelziffer sehr hoch ist und Alkoholkonsum fester Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Genaue Schätzungen sind daher nur schwer zu fällen.
  • Da Alkoholismus als Krankheit anerkannt ist, übernehmen Krankenkassen Kosten des Alkoholentzugs bzw. der Therapie. Unterschiede gibt es dennoch.
  • Komfortable Privatkliniken mit besserer medizinischer wie psychologischer Versorgung werden beispielsweise nur von einigen privaten Krankenkassen bezahlt.

Welche Kosten übernimmt die Kranken­versicherung bei einer Entziehungskur?

Da Alkoholismus als Krankheit anerkannt ist und zu schwerwiegenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen kann, wird der Alkoholentzug von den Kranken­versicherungen bezahlt. Bei einem stationären Aufenthalt benötigst du außer im Notfall, der eine sofortige Einweisung erforderlich macht, eine Überweisung von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin. Auch für notwendig werdende Medikamente, die den Entzug erleichtern, kommen die gesetzliche wie die private Kranken­versicherung (PKV) auf.

Es gibt allerdings auch Privatkliniken, die entweder aus eigener Tasche bezahlt werden müssen oder wo nur die private Kranken­versicherung die Kosten übernimmt.

Informationen, welche Fachkliniken sich eignen, bietet jede Suchtberatungsstelle. Stationäre Langzeittherapien werden hingegen nicht von der Kranken­versicherung erstattet. Hier musst du einen Antrag beim Renten­versicherer (BfA, LVA) stellen. Ebenso verhält es sich mit der ambulanten Therapie, die sich einem Alkoholentzug und/oder längerem Klinikaufenthalt anschließt.

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Alkoholentzug und Therapie

Menschen, die ihre Alkoholsucht überwinden wollen, müssen zuerst ihren Körper entgiften, bevor sie sich den tatsächlichen psychischen Ursachen ihrer Krankheit stellen können. Ein solcher Entzug erfolgt am besten stationär unter ärztlicher Betreuung. Denn eine Entgiftung kann je nach Schwere des Alkoholismus gravierende Entzugserscheinungen hervorrufen, die im Einzelfall ohne medizinische Kontrolle und Behandlung sogar tödliche Folgen haben können.

Bei einer leichten Abhängigkeit kann der Entzug auch ambulant erfolgen, die Einschätzung, welche Vorgehensweise ratsam ist, sollten am besten die behandelnden Ärzt:innen treffen. Oft schließt sich der Entgiftung eine stationäre oder teilstationäre Psychotherapie an. Diese wird vor allem dann einer ambulanten Therapie vorgezogen, wenn die betroffene Person nur unzureichende Unterstützung durch ihr Umfeld hat, nicht beruflich integriert und die Wohnsituation schwierig ist.

Die Therapie geschieht dabei meist in speziellen Suchtkliniken, wobei die Länge des Aufenthalts sich nach der Prognose richtet. Ambulante Therapien setzen meist eine mittelfristige Abstinenz von 2 bis 3 Monaten voraus, wobei seit 2011 auch ambulante Kurzzeittherapien möglich sind, wenn davon ausgegangen werden kann, dass diese innerhalb von maximal 10 Behandlungsstunden zu einer Abstinenz führen.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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