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Das Wichtigste in Kürze
Wie sind Student:innen versichert?
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für den Alltag. Sie schützt Versicherte vor den finanziellen Folgen bei Schadensersatzansprüchen Dritter.
Student:innen brauchen dabei nur unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Privathaftpflicht, etwa wenn die Eltern keine Familienhaftpflicht abgeschlossen haben. Denn in der Regel sind Kinder über diese während der Erstausbildung – also beim 1. Studium oder der 1. Berufsausbildung – mitversichert.
Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Student:innen wichtig?
Viele Studierende haben während ihres Studiums nur wenig Geld zur Verfügung und müssen häufig nebenbei arbeiten, um Miete und Co. zu finanzieren. Zusätzliche Ausgaben würden bei ihnen oftmals den Rahmen sprengen. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung für sie sehr wichtig. Denn schädigen sie Dritte, müssen sie für den entstandenen Schaden einspringen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der oder die Student:in…
- einen Kaffeebecher bei der Gruppenarbeit aus Versehen über den Laptop eines Kommilitonen oder einer Kommilitonin schüttet,
- morgens verschläft, sich hektisch aufs Rad schwingt und in einer Kurve mit einem bzw. einer Fußgänger:in zusammenprallt, oder
- nach einer Feier den Haustürschlüssel nicht wiederfindet und die Schließanlage für das gesamte Wohnhaus ausgetauscht werden muss.
Ob Sach-, Personen- oder Vermögensschäden: Die Privathaftpflicht übernimmt nicht nur die Schadensersatzforderungen, sondern prüft im Vorfeld auch, ob diese berechtigt sind. Falls nicht, wehrt die Versicherung sie ab. Den Schutz der Versicherung gibt es dabei schon ab 3 Euro im Monat.
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Hol dir CLARKWann brauchen Student:innen eine Haftpflichtversicherung?
Oftmals sind Student:innen über die Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Damit sie mitversichert sind, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht gilt für die eigenen Kinder in der Regel in den folgenden Fällen:
- Während des 1. Studiums oder die 1. Ausbildung direkt nach der Schulzeit
- Während eines Freiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
- Während einer Arbeitslosigkeit, wobei der Schutz je nach Versicherer zeitlich begrenzt sein kann
Einige Versicherer sehen zudem eine Altersgrenze von beispielsweise 25 Jahren vor. Haben Student:innen diese erreicht, brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung: Sind Student:innen familienversichert trotz eigener Wohnung?
Auch der Wohnort der eigenen Kinder spielt eine Rolle dabei, ob sie bei den Eltern mitversichert sind oder nicht. Leben Student:innen beispielsweise unter der Woche am Studienort im Studentenwohnheim, verbringen aber das Wochenende zu Hause, sind sie meist noch Teil der Familienversicherung. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet ist. Haben sie im Studium oder der Ausbildung jedoch eine eigene Wohnung, die auch als Hauptwohnsitz gemeldet ist, sind sie in den meisten Fällen von dem gemeinsamen Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eine Hochzeit ist ein weiteres Ausschlusskriterium aus der gemeinsamen Privathaftpflicht. Auch hier ist ein eigenständiger Schutz notwendig.
Vertrag der Eltern prüfen
Ist der Vertrag der Eltern älter als 5 Jahre, lohnt es sich, diesen mit anderen Tarifen zu vergleichen. Denn die Versicherer verbessern nicht nur regelmäßig ihre Leistungen, sondern schrauben auch den Preis im Wettbewerb um neue Kunden nach unten.
Leistungen der Privathaftpflicht im Ausland
Im Studium erhalten Student:innen oft die Möglichkeit, ein Semester im Ausland zu studieren. In der Regel sind Studierende innerhalb der Europäischen Union über ihre eigene Haftpflichtversicherung oder die der Eltern abgesichert. Dennoch empfiehlt es sich, beim Versicherungsunternehmen nachzufragen, ob und wann der Versicherungsschutz gilt. Gerade bei längeren Aufenthalten außerhalb der EU kann dieser zeitlich begrenzt sein.
Günstige Haftpflichtversicherung für dein Studium finden
Generell gilt, dass Eltern mit ihren Kindern nach dem Schulabschluss gemeinsam einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen sollten. Die Versicherer haben unterschiedliche Bedingungen, unter welchen Umständen der Nachwuchs weiterhin in den Haftpflichtschutz der Familie fällt.
Brauchen Studierende eine eigene Haftpflichtversicherung, sind aber knapp bei Kasse, dann können sie einen Selbstbehalt von beispielsweise 150 € wählen. Sollten Versicherte Dritte schädigen und ihre Versicherung beanspruchen, beteiligen sie sich mit diesen 150 € an den Leistungen der Privathaftpflicht. Mit diesem Kniff wird der Schutz etwas günstiger.
Hast du noch weitere Fragen oder wünschst dir eine kostenlose und unverbindliche Individualberatung? Dann melde dich gern bei uns. Unsere CLARK Expert:innen stehen dir gern zur Verfügung.
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