Gesetzliche Kranken­­versicherung – Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag 2024: Kosten im Blick behalten

Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen? Allgemeiner Beitragssatz (2024: 14,6 %) und Zusatzbeitrag einfach erklärt und Tipps, wo man sparen kann.
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In Deutschland gibt es aktuell 95 gesetzliche Krankenkassen (GKV). Alle erheben den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Basisbeitrag. Zusätzlich ziehen die Kassen einen Beitrag ein, dessen Höhe sie selbst bestimmen. Einmal im Jahr darf die Kasse diesen Zusatzbeitrag zur Kranken­versicherung anpassen. Ein Vergleich kann sich lohnen. 

Was ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Beitragssatz seit 2022 auf 14,6 % des Bruttoeinkommens festgesetzt. Der Zusatzbeitrag hingegen ist Marktgesetzen unterworfen. Das heißt, jede Kasse darf ihn selbst bestimmen und steht somit in direktem Wettbewerb mit anderen Krankenkassen. 

Welche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag?

Alle Krankenkassen, die gesetzlich Versicherten offen stehen, erheben 2024 einen Zusatzbeitrag. Die Höhe bei den regional und bundesweit geöffneten Kassen variiert zwischen 0,9 und 2,7 %. Das macht den Zusatzbeitrag zum wohl bedeutendsten Unterscheidungsmerkmal der gesetzlichen Krankenkassen. Theoretisch kann der Zusatzbeitrag bei Null liegen. Praktisch benötigen die Krankenkassen das Geld, um ihre Kosten zu decken. 

Gilt 2024 ein höherer KV-Zusatzbeitrag?

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Juni 2022 beschlossen, den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte anzuheben. 2023 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag dann 1,6 %. 2024 erhöhte der Gesetzgeber den Zusatzbeitrag noch einmal um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 %.

Generell ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitrag zur Kranken­versicherung auch in Zukunft weiter ansteigt. Grund dafür sind zunehmende Kosten im Gesundheitswesen und der demographische Wandel.

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Darf ich die Kasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht?

Generell dürfen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Wenn du mit deiner Kasse unzufrieden bist, kannst du kündigen. Die Frist beträgt zwei volle Monate. Einzige Bedingung: Du musst dieser Krankenkasse seit mindestens einem Jahr angehören. Falls die Krankenkasse kürzlich ihren Zusatzbeitrag erhöht hat, entfällt diese Bedingung sogar. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Beachte dabei aber unbedingt den Stichtag. Deine Kündigung muss spätestens am Ende jenes Monats bei der Kasse eintreffen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt. 

Beispiel: 

  • Die Krankenkasse teilt Ende November mit, dass ab 1. Januar ein höherer Zusatzbeitrag zu zahlen ist.
  • Du kannst nun bis zum Stichtag 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht ausüben. 
  • Geht dein Schreiben noch im Dezember ein, wird deine Kündigung zum 1. März wirksam. 
  • Geht dein Schreiben im Januar ein, wird deine Kündigung zum 1. April wirksam.  

Wer zahlt den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?

In der gesetzlichen Kranken­versicherung gilt die sogenannte paritätische Finanzierung. Das bedeutet, Angestellte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die Online-Suche zu dieser Frage kann verwirren, weil manche Webseiten noch einen alten Informationsstand abbilden: Bis 2018 mussten Versicherte den Zusatzbeitrag alleine entrichten.

Gut zu wissen

Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, bei welcher Kasse du dich versicherst – auch wenn er ein Interesse daran haben könnte, den Zusatzbeitrag zu senken. Solltest du die Krankenkasse wechseln, musst du deinen Arbeitgeber aber informieren: Die Beiträge gehen direkt von deinem Gehalt ab. Der Arbeitgeber muss wissen, wohin das Geld fließen soll.

Welcher Zusatzbeitrag zur Kranken­versicherung gilt in der Rente?

Der Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentner berechnet sich genauso wie für Angestellte. Dabei tritt die Renten­versicherung an die Stelle des Arbeitgebers. Das heißt, der Rentner zahlt die Hälfte des Basisbeitrags, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Renten­versicherungsträger übernimmt jeweils die andere Hälfte. Bekommt ein Ruheständler mehrere gesetzliche Renten, werden diese Einkünfte zusammengezählt. Pflichtversichert sind Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens so gut wie lückenlos gesetzlich krankenversichert waren. Die Mit­versicherung über Familienangehörige wird angerechnet.

Wie hoch sind die GKV-Zusatzbeiträge bei den besonders bekannten Kassen?

Die Barmer-GEK erhebt 2024 mit 2,19 % mehr Zusatzbeitrag als 2023: 1,5 %. Bei der AOK variiert der Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Kranken­versicherung je nach Bundesland. In Hessen zahlen Versicherte 1,6 %. Die AOK Nordost, die in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geöffnet ist, erhebt einen Zusatzbeitrag von stolzen 2,7 % (Gesambeitrag 17,3 %). Sie ist damit 2024 die teuerste Krankenkasse.

Günstig ist die Techniker Krankenkasse (TK). Der Zusatzbeitrag der TK beläuft sich auch 2024 stabil auf auf 1,2 %. Einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag erhebt aktuell die Bahn-BKK mit 2,2 %.

Lohnt sich beim Zusatzbeitrag zur Krankenkasse 2024 ein Vergleich?

Bei den Leistungen müssen zwar alle gesetzlichen Krankenkassen die staatlichen Mindestanforderungen erfüllen, im Detail unterscheiden sie sich aber beachtlich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Versicherte möglichst beide Seiten der Medaille betrachten – den Beitrag ebenso wie die dahinterstehende Leistung. Solltest du dich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, macht es dir der Gesetzgeber leicht. 

Wie finde ich die Zusatzbeiträge der Krankenkasse heraus? 

Jede Krankenkasse veröffentlicht ihren Zusatzbeitrag auf ihrer Website. Ändert sich der Beitrag, erhalten Versicherte rechtzeitig ein Schreiben. Einen Vergleich der relevanten Zusatzbeiträge ermöglicht die folgende Liste. Relevant heißt: Aufgenommen sind jene Kassen, die bundesweit oder regional allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Betriebskrankenkassen, die nur für Firmenmitarbeiter geöffnet sind, gehören nicht dazu.

KrankenkasseZusatzbeitrag 2024
AOK Baden-Württemberg1,60 %
AOK Bayern1,58 %
AOK Bremen/Bremerhaven1,38 %
AOK Hessen1,60 %
AOK Niedersachsen1,50 %
AOK Nordost2,70 %
AOK Nordwest1,89 %
AOK PLUS1,80 %
AOK Rheinland Hamburg2,20 %
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland1,80 %
AOK Sachsen-Anhalt1,30 %
Audi BKK1,00 %
BAHN-BKK2,20 %
BARMER2,19 %
Bertelsmann BKK1,40 %
BIG direkt gesund1,65 %
BKK 241,89 %
BKK Akzo Nobel1,65 %
BKK Diakonie1,80 %
BKK DürkoppAdler1,55 %
BKK Euregio1,25 %
BKK exklusiv1,99 %
BKK Faber-Castell & Partner1,10 %
BKK firmus0,90 %
BKK Freudenberg1,50 %
BKK Gildemeister Seidensticker1,50 %
BKK Herkules1,09 %
BKK Linde1,50 %
BKK Melitta HMR1,60 %
BKK PFAFF1,40 %
BKK Pfalz1,98 %
BKK ProVita1,49 %
BKK Public1,20 %
BKK Scheufelen1,85 %
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH)1,29 %
BKK Technoform1,50 %
BKK Textilgruppe Hof1,30 %
BKK VDN1,69 %
BKK VerbundPlus1,35 %
BKK Werra-Meissner1,80 %
BKK Wirtschaft & Finanzen1,99 %
BKK ZF & Partner1,69 %
Bosch BKK1,50 %
Continentale Betriebskrankenkasse1,60 %
DAK-Gesundheit1,70 %
Debeka BKK1,69 %
Die Bergische Krankenkasse1,99 %
energie-BKK1,59 %
Heimat Krankenkasse1,84 %
HEK – Hanseatische Krankenkasse1,30 %
hkk0,98 %
IKK – Die Innivationskasse1,70 %
IKK Brandenburg und Berlin1,99 %
IKK classic1,70 %
IKK gesund plus1,49 %
IKK Südwest1,65 %
Kaufmännische Krankenkasse – KKH1,98 %
KNAPPSCHAFT2,20 %
mhplus Betriebskrankenkasse1,58 %
mkk – meine krankenkasse1,80 %
Mobil Krankenkasse1,49 %
Novitas BKK1,70 %
Pronova BKK1,80 %
R+V Betriebskrankenkasse1,40 %
Salus BKK1,59 %
SECURVITA Krankenkasse2,20 %
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)1,70 %
SKD BKK1,49 %
Techniker Krankenkasse (TK)1,20 %
TUI BKK1,50 %
VIACTIV Krankenkasse1,60 %
Vivida BKK1,70 %
WMF BKK1,60 %

Einen Krankenkassenwechsel beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen und Bonusprogramme der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.  

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