Berufshaftpflicht­­versicherung – Architekten

Auch für Architekten eine sinnvolle Absicherung

Die Berufshaftpflicht­versicherung ist die wichtigste Berufs­versicherung für Architekten. Wer sie braucht, was sie kostet und wie sie dich schützt.
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Das Wichtigste in Kürze

Als Architekt ist es deine Aufgabe, Bauwerke zu planen. Gleich, ob es schwindelerregende Hochhäuser oder Spielplätze sind. Doch was, wenn dir dabei ein Fehler unterläuft? Schon ein kleines Missgeschick kann schwerwiegende Folgen haben. In solchen Fällen unterstützt dich eine Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten.

  1. Die Berufshaftpflicht­versicherung greift, wenn du aufgrund eines Fehlers für die Schäden Dritter aufkommen musst.
  2. Sie unterstützt Architekten jeder Fachrichtung.
  3. In einigen Bundesländern ist ihr Abschluss verpflichtend.

Warum eine Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten wichtig ist

Nicht alles lässt sich planen

Fehler können passieren, auch im Berufsleben. Wenn dadurch Schaden entsteht, muss er ersetzt werden. Dabei haben manche berufliche Fehler schwerwiegendere Folgen als ein zerbrochener Kaffeebecher. Schon ein falscher Strich in der Bauzeichnung oder ein Zahlendreher in der statischen Berechnung kann das ganze Bauvorhaben gefährden. Verzögerungen richten oft großen finanziellen Schaden an. Baufehler können darüber hinaus deutlich schlimmere Folgen haben und sogar Menschenleben gefährden. Deine private Haftpflicht reicht da nicht aus. Damit du für die Folgekosten nicht selbst aufkommen musst, gibt es spezialisierte Berufshaftpflicht­versicherungen für Architekten und Ingenieure. Sie sichern also deine Existenz.

Neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann eine Berufshaftpflicht­versicherung eine große Bandbreite an verschiedenen Schadensfällen umfassen, nicht nur an Bauwerken oder Grundstücken. Üblicherweise sind Schäden wegen Kostenüberschreitungen, Umwelteinwirkungen, unzureichender Beratung oder Planungsfehlern abgedeckt. Je nach Police umfasst die Versicherung auch deine Tätigkeit im Ausland, in der Bauüberwachung oder als Generalplaner. In jedem Fall bietet sie dir einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass sämtliche Forderungen an dich geprüft werden. Unberechtigte wehrt deine Versicherung ab. Manche Fehler lassen sich leider nicht sofort erkennen oder Folgen daraus nicht abschätzen. Deshalb bietet die Architektenhaftpflicht, im Unterschied zu anderen Berufshaftpflicht­versicherungen, neben den abgedeckten Tätigkeiten die sogenannte Nachhaftung. Diese Form der Haftung bedeutet, dass du bei Spätschäden versichert bist, die erst Jahre oder Jahrzehnte nach Projektabschluss auftreten können. Wenn du zum Zeitpunkt des Fehlers versichert warst – nicht zu dem Zeitpunkt, als der Spätschaden auftrat – ist dein damaliger Versicherer zuständig.

Damit du also bei einem zeitverzögerten Versicherungsfall nicht ohne Schutz dastehst, bieten auf deinen Beruf spezialisierte Policen eine Nachhaftung an. In welchem Zeitraum nach Bauabschluss sie noch greift, ist unterschiedlich. Beachte jedoch, dass einige gesetzliche Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen können. Deshalb bieten dir einige Tarife sogar eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung. In der Regel gilt sie auch über das Vertragsende hinaus, solltest du in der Zwischenzeit deinen Versicherer gewechselt haben. Entscheidend ist nur, dass sie zum Zeitpunkt des Fehlers gültig war. Ein weiterer Unterschied zu anderen Berufshaftpflicht­versicherungen ist die Versicherungslaufzeit. Du kannst zwar wie üblich einen Vertrag mit einer Laufzeit von einem oder mehreren Jahren abschließen. Du hast aber auch die Option, dich nur für einzelne Objekte zu versichern. Diese Einzelobjekt­versicherung ist in den letzten Jahren seltener geworden und lohnt sich auch wirtschaftlich nicht immer. Doch wenn du im Ruhestand bist oder einzelne Auslandsprojekte realisierst, kann ihr Abschluss sinnvoll sein. Solltest du Fragen dazu haben, beantworten sie dir unsere Experten von CLARK gern.

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Wer eine Berufshaftpflicht für Architekten braucht

Als Architekt benötigst du eine Berufshaftpflicht­versicherung, egal, in welcher Fachrichtung du tätig bist. Ob du Bürotürme planst, dich als Innenarchitekt um alte Gebäude kümmerst, als Landschaftsarchitekt Renaturierungen durchführst, Objekte überwachst oder in der Stadtplanung tätig bist – die Berufshaftpflicht­versicherung sichert die entsprechenden Risiken deines Berufs ab. Sie wird auch für Bauingenieure und am Bau beratende Ingenieure empfohlen. In vielen Bundesländern ist ihr Abschluss laut der jeweiligen Architektenkammer sogar Pflicht. Als freiberuflicher Architekt oder Leiter eines Architekturbüros ist die Haftpflicht­versicherung die wichtigste Absicherung deiner beruflichen Tätigkeit. Dabei umfasst der Versicherungsschutz auch deine Angestellten und freien Mitarbeiter.

Als Angestellter bist du in der Regel über deinen Arbeitgeber mitversichert. Du solltest jedoch immer genau klären, ob und in welchem Umfang dein Arbeitsvertrag eine Haftpflicht umfasst. Oft ist eine individuelle Absicherung sinnvoll. Wenn du ein Architekturbüro leitest, solltest du zusätzlich deinen Betrieb mitsamt Inventar durch eine Betriebshaftpflicht absichern.

Zusammenfassung

  • Da Bauschäden schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können, ist diese Haftpflicht für Architekten und Ingenieure wichtig.
  • Sie deckt je nach Police verschiedene Schadensarten ab.
  • Da durch Baufehler auftretende Schäden manchmal zeitverzögert auftreten, umfasst sie eine Nachhaftung.
  • Wenn du selbstständig oder Mitglied der entsprechenden Berufskammer bist, handelt es sich bei ihr um eine Pflicht­versicherung.
  • Als Angestellter bist du über deinen Arbeitgeber versichert. Allerdings kann eine eigene Absicherung sinnvoll sein.

Kosten und Auszahlung einer Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten

Wann zahlt die Versicherung?

Deine Berufshaftpflicht­versicherung übernimmt Schadensersatz oder Folgekosten, die sich aus deinen beruflichen Fehlern ergeben können. Wenn dir also ein Messfehler unterläuft und deshalb das Material in der falschen Länge zugeschnitten wurde, kommt die Versicherung für die Kosten des erneuten Zuschnitts auf. Eine Selbstbeteiligung musst du natürlich in der ausgemachten Höhe selbst bezahlen.

Die Haftpflicht deckt immer nur die angegebenen Tätigkeiten und Bereiche ab. Wenn du beispielsweise im Hochbau arbeitest und dann Parks anlegst, ist dies möglicherweise nicht abgedeckt. Wende dich also bei Änderungen im Tätigkeitsfeld immer an deinen Versicherer, damit du nicht auf Folgekosten sitzenbleibst. In jedem Fall musst du bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Fehlern die Kosten selbst tragen. Dies gilt auch, wenn du angestellt bist. Leichte Fahrlässigkeit wie kleine Missgeschicke ist immer über die Versicherung deines Arbeitgebers abgedeckt. Bei sogenannter normaler oder einfacher Fahrlässigkeit kannst du anteilig in Haftung genommen werden. In einem solchen Fall ist eine eigene Haftpflicht vorteilhaft.

Was kostet eine Architektenhaftpflicht­versicherung?

Die Kosten für eine Architektenhaftpflicht können unterschiedlich ausfallen. Sie richten sich nach deinem Tätigkeitsgebiet, der Größe der Bauprojekte und den Risiken, die sich daraus ergeben. Auch dein Umsatz, die Anzahl deiner Mitarbeiter und die eingesetzten Maschinen haben Einfluss auf die Kosten. Dies gilt außerdem für deinen Tätigkeitsort. Wenn du viel am anderen Ende der Welt arbeitest, solltest du andere Risiken abdecken als bei der reinen Bautätigkeit in der EU. Außerdem beeinflussen Versicherungssumme und Selbstbeteiligung die Beitragshöhe. Als Deckungssumme werden zurzeit mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für weitere Schäden empfohlen.

Selbstverständlich hängen die Kosten auch von der Laufzeit der Versicherung ab. Oft gibt es monatlich günstigere Angebote, weil eine längere Laufzeit von mehreren Jahren vereinbart wird. In der Regel ist eine Einzelobjekt­versicherung günstiger als eine Jahres­versicherung. Wenn du jedoch mehr als ein Bauprojekt im Jahr betreust, ist ein Jahresvertrag immer die bessere Wahl. Oft gibt es besondere Angebote für Partnerschaften und Architekturbüros, für Berufseinsteiger oder nebenberuflich tätige Architekten. Daneben werden zahlreiche Zusatzleistungen angeboten wie beispielsweise eine Cyber-Versicherung für deine IT oder eine Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge.

Auch Kombi-Tarife mit einer privaten Haftpflicht­versicherung oder einer Betriebshaftpflicht sind weit verbreitet. Hier solltest du jedoch darauf achten, ob wirklich alle deiner Risiken und Bedürfnisse abgedeckt sind. In jedem Fall kannst du die Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend machen. Spezialisierte Versicherer tragen den besonderen Bedingungen deines Berufs Rechnung und bieten spezielle Tarife für Architekten und Ingenieure an. Die Experten von CLARK helfen dir gern, den richtigen auszusuchen.

Zusammenfassung

  • Deine Architektenhaftpflicht­versicherung zahlt bei beruflichem Versehen, jedoch nicht bei absichtlichen Fehlern.
  • Sie deckt immer nur die von dir angegebenen Tätigkeitsbereiche ab.
  • Ihre Kosten werden von verschiedenen Faktoren und dem versicherten Risiko beeinflusst.
  • Die Deckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für sonstige Schäden betragen.
  • Oft gibt es besondere Angebote, die mehrere Versicherungen kombinieren.
  • Du kannst die Versicherungskosten von der Steuer absetzen.

Worauf du sonst noch achten solltest

Die Berufshaftpflicht kündigen

Selbstverständlich kannst du deinen Versicherungsvertrag entsprechend den jeweiligen Fristen kündigen. Dabei erlischt jedoch dein Versicherungsschutz.

Wenn du gesetzlich zu einer Berufshaftpflicht­versicherung verpflichtet bist, solltest du nur kündigen, wenn du in den Ruhestand gehst oder zu einem anderen Anbieter wechselst. Ohne Absicherung musst du im Schadensfall selbst zahlen. Im schlimmsten Fall kann ein fehlender Versicherungsschutz sogar zu einem Ausschluss aus der Berufskammer führen.

Im Fall einer finanziellen Durststrecke solltest du auf keinen Fall die Zahlung der Versicherungsbeiträge einstellen! Du bist für den Zeitraum der nicht gezahlten Beiträge nicht versichert und gefährdest damit deinen aktuellen Versicherungsschutz und deine Nachhaftung. Wende dich bei einem finanziellen Engpass lieber an deinen Versicherer. Oft ist es möglich, Ratenzahlungen oder andere Erleichterungen zu vereinbaren. Unsere CLARK-Experten helfen dir gern bei der Kommunikation mit deinem Versicherungsanbieter.

Einen Versicherungsnachweis bekommen

Aufgrund der gesetzlichen Pflicht zum Versicherungsabschluss verlangt deine Berufskammer besonders bei Berufsbeginn einen Versicherungsnachweis. Wende dich dazu an deinen Versicherer, er wird dir den benötigen Nachweis zukommen lassen. Scheue dich nicht, danach zu fragen: Spezialisierte Anbieter kennen diese Anfrage.

Zusammenfassung

  • Wenn du deine Berufshaftpflicht kündigst, erlischt der Versicherungsschutz.
  • Dies gilt auch, wenn du die Versicherungszahlung pausierst.
  • Du erhältst einen Versicherungsnachweis für die Vorlage bei der Architektenkammer von deinem Versicherungsanbieter.

Eine Berufshaftpflicht­versicherung abschließen

Die Architektenhaftpflicht­versicherung ist deine wichtigste Absicherung. Auch bei größter Sorgfalt und bester Planung kann etwas schiefgehen. Da ist es gut, wenn du dich abgesichert hast. Wenn du selbstständig tätig beziehungsweise Mitglied der Architektenkammer bist, handelt es sich für dich sogar um eine gesetzliche Haftpflicht.

Es gibt eine Reihe Versicherungsangebote, die du online vergleichen kannst. Dabei solltest du jedoch nicht nur auf das Preis-Leistungs-Verhältnis achten, sondern auch auf die Details. Nicht jedes kostengünstige Angebot versichert alle deine Risiken. Um sicherzustellen, dass du deine berufliche Tätigkeit vollständig absicherst, lohnt sich eine persönliche Beratung. Die CLARK-Experten unterstützen dich gern. Sie helfen dir, alle Details zu klären und deine Architektenhaftpflicht individuell auf dich und deine Bedürfnisse abzustimmen. So kannst du dich in Ruhe auf die Planung von Bauwerken konzentrieren.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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