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Rentenbesteuerung Ehepaar
Gemeinsam stark im Ruhestand
Nutze Ehegattensplitting sinnvoll
Zusammenveranlagung: Alle Vor- und Nachteile
Lass dich nachhaltig und individuell beraten
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Das Wichtigste in Kürze
Diese Einkünfte zählen bei der Rentenbesteuerung
Seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, wonach sich die Besteuerung der Rente nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns richtet und in nachgelagerter Form erfolgt. Im Idealfall beziehst du als Rentner:in weitere Einkünfte neben deiner privaten oder gesetzlichen Rente – die dann aber ebenfalls besteuert werden wollen.
Steuerpflichtig sind demnach auch:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Auch die private Rentenversicherung ist steuerpflichtig
Du hast bereits in jungen Jahren eine individuelle Privatrentenvorsorge getroffen, um zusätzliche Einkünfte im künftigen Ruhestand zu schaffen und deine finanzielle Absicherung zu erhöhen? Gratulation! Damit bist du schon mal auf der vielfach sicheren Seite, wenn es ums Altern in finanzieller Würde geht.
Aber bedenke: Auch folgende private Rentenformen und gesetzliche Leistungen werden besteuert:
- Private Rentenversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
Die gute Nachricht: Bei privaten Renten ist die Steuerregelung eine andere.
Die meisten dieser Vorsorgeformen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase kannst du die Beiträge großzügig steuerlich absetzen, jedoch wirst du im Rentenalter auch einen erheblichen Anteil deiner Rentenzahlungen versteuern müssen. Die private Rentenversicherung bildet hierbei eine Ausnahme, da ihre Steuerregelung anders gestaltet ist und für dich von Vorteil sein kann – hier kommt die Ertragsanteilbesteuerung ins Spiel.
Ertragsanteilbesteuerung für Rentner:innen
Die Ertragsanteilbesteuerung ist ein Steuerkonzept, bei dem bei der Besteuerung von Renten und ähnlichen Leistungen im Ruhestand nur ein prozentualer Anteil der Rente, der als Ertragsanteil bezeichnet wird, besteuert wird. Dieser Anteil variiert je nach Alter der Rentenempfänger:innen bei Rentenbeginn.
Grundfreibeträge für Rentner:innen
Fakt 1
Auch im wohlverdienten Ruhestand hast du ein Recht auf einen jährlich angepassten Grundfreibetrag – schließlich zahlst du auch als Rentner:in wahrscheinlich Steuern.
Fakt 2
Dieser Betrag liegt für Ehepaare im Steuerjahr 2023 bei 21.816 € und 2024 bereits bei 23.208 €. Du siehst also – hier kann sich einiges tun.
Fakt 3
Zusätzlich kannst du stets Werbekosten von bis zu 102 € und Sonderausgaben von 36 € pauschal abzusetzen. Dies scheint auf den ersten Blick nicht viel – doch auch Kleinvieh macht Mist und summiert sich auf Dauer.
Versorgungsfreibetrag für Rentner:innen des öffentlichen Dienstes
Du bist verbeamtet oder gehörst jemandem im öffentlichen Dienst an und gehst vor 2040 in Rente? Gut für dich: Dann kannst du den sogenannten Versorgungsfreibetrag von maximal 960 € (Stand: 2024) in deiner Steuererklärung beantragen und von deiner Rentensteuer abziehen.
Rentenfreibetrag für Rentner:innen
Der Rentenfreibetrag für Ruheständler:innen kommt zum Grundfreibetrag hinzu und sorgt dafür, dass du nur auf einen Teil deiner Jahresbruttopension Steuern zahlen musst. Wie hoch dein Besteuerungsanteil in Abhängigkeit zu deinem Renteneintritt ist, überblickst du hier:
Rentenfreibetrag: Tabelle
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Steuerfreier Anteil |
2005 | 50 % | 50 % |
2015 | 70 % | 30 % |
2021 | 81 % | 19 % |
2022 | 82 % | 18 % |
2023 | 82,5 % | 17,5 % |
2024 | 83 % | 17 % |
2025 | 83,5 % | 16,5 % |
2035 | 88,5 % | 11,5 % |
2045 | 93,5 % | 6,5 % |
2058 | 100 % | 0 % |
Rentenfreibetrag: Ein Beispiel aus dem Leben
Thorsten geht 2020 in seinen wohlverdienten Ruhestand und bezieht jährlich 19.800 € Rente. In diesem Jahr liegt der Besteuerungsanteil bei 80 %, wodurch 3.960 € steuerfrei sind. Seine Frau Barbara folgt ihm 2021 – ein Jahr später – mit 16.300 € pro Jahr in die Rente, wovon 3.097 € steuerfrei sind.
Schließ deine Rentenlücke
Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.
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Angebot erhaltenSteuersatz für Rentner:innen: Das beeinflusst ihn
Es steht natürlich nicht von vornherein fest, dass du als Ehepaar im Ruhestand jährlich höhere Steuerbelastungen hast. Was aber feststeht, sind mögliche Einflussfaktoren:
- Steuerfreibetragsänderung: Wenn sich deine Lebenssituation während deines Ruhestands ändert – beispielsweise durch Scheidung oder den Tod von Ehemann oder Ehefrau, ändert sich wahrscheinlich auch dein Steuerfreibetrag
- Steuerreformierung: Auch Steuerreformen können sich ändern, wodurch du gegebenenfalls mehr oder weniger Steuern zahlen musst.
- Rentenerhöhung: Beziehst du weitere Einkünfte durch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen oder eine grundsätzlich höhere Rente als in den Jahren zuvor, überschreitest du somit womöglich deinen Grundfreibetrag. Folglich erhöht sich deine Steuerlast.
- Steuerklassenwechsel: Wenn sich deine Einnahmen entsprechend erhöhen, kannst du in eine andere Steuerklasse rutschen, was ebenso eine Erhöhung deiner Steuerlast nach sich zieht.
- Steuerliche Absetzungen: Nebst Krankenversicherungsbeiträgen kannst du auch Sonderausgaben wie Medikamenten- und Krankheitskosten und Spenden steuerlich absetzen. Ergo entlastest du deinen Geldbeutel damit im Nachhinein.
Apropos steuerliche Absetzungen: Auch im Ruhestand kann sich eine Steuererklärung lohnen!
Steuererklärung: Rentner:innen profitieren auch hier
Bei der Rentenbesteuerung für Ehepaare können verschiedene Kosten steuermindernd abgesetzt werden:
- Werbungskosten: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen; dazu gehören beispielsweise deine Aufwendungen für Bewerbungen für Nebentätigkeiten im Ruhestand oder Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
- Werbungskostenpauschale: Wenn keine höheren Werbekosten nachgewiesen werden können, kannst du auch im Ruhestand die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.
- Sonderausgaben: Hierzu zählen zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden oder Kirchensteuern. Diese kannst du als Ruheständler:in in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen und dein zu versteuerndes Renteneinkommen mindern.
- Werbungskostenpauschale: Wenn du keine höheren Werbekosten nachweisen kannst, nimm die Werbungskostenpauschale in Anspruch.
- Außergewöhnliche Belastungen: Wenn außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheits- und Pflegekosten oder solche für eine Behinderung anfallen, kannst du diese unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd berücksichtigen lassen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskräfte, Gartenpflege oder Handwerkerleistungen kannst du auch im Rentenalter teils steuerlich absetzen, sofern du diese nicht bar bezahlst.
- Rechtliche Beratung: Kosten für eine steuerliche Beratung durch Steuerberater:innen oder einen Lohnsteuerhilfeverein kannst du ebenfalls absetzen.
- Fahrtkosten: Kosten für Fahrten zu medizinischen Behandlungen kannst du in bestimmten Fällen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
- Rentenversicherungsbeiträge: Sogar deine Rentenversicherungsbeiträge kannst du gegebenenfalls steuerlich absetzen.
Ehegattensplitting im Ruhestand
Für verheiratete Rentner:innen besteht die Möglichkeit, sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen, wenn sie in den Ruhestand gehen. Dies soll dazu beitragen, die steuerliche Last zu verringern.
Wie funktioniert das Ehegattensplitting genau?
Beim Ehegattensplitting wird das zu versteuernde Einkommen des Paares halbiert. Auf diese halbe Summe wird der individuelle Steuersatz angewendet. Anschließend wird die errechnete Steuer verdoppelt, um die Gesamtsteuerschuld für dich und deine:n Ehepartner:in zu ermitteln. Dies führt oft dazu, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen in eine niedrigere Steuerklasse fällt und somit eine geringere Steuerlast für dich und deine bessere Hälfte bedeutet.
Welche Voraussetzungen erfordert das Ehegattensplitting?
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Du und dein:e Ehepartner:in müsst rechtlich miteinander verheiratet sein.
Gemeinsamer Wohnsitz
Du und dein:e Ehepartner:in müsst einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland haben.
Steuerliche Veranlagung
Du und dein:e Ehepartner:in müsst euch zur gemeinsamen Veranlagung entscheiden. Dies bedeutet, dass ihr eure Einkommen zusammenrechnet und gemeinsam versteuern lasst.
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Wahl der Steuerklasse
Du und dein:e Partner:in sollten Steuerklasse IV/IV oder III/V wählen, um das Ehegattensplitting zu nutzen. Bei IV/IV wird das Einkommen gleichmäßig aufgeteilt, bei III/V wählt der Besserverdienende Klasse III und der andere Klasse V.
Keine dauerhafte Trennung
Du und dein:e Ehepartner:in dürft nicht dauerhaft getrennt leben. Eine vorübergehende Trennung ist meist unproblematisch, solange keine endgültige Trennungsabsicht besteht.
Gleichzeitiger Rentenbezug
Du und dein:e Ehepartner:in solltet gleichzeitig im Ruhestand sein.
Zusammenveranlagung im Ruhestand: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
Steuerliche Entlastung: Die Kombination der Einkommen kann dazu führen, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen in eine niedrigere Steuerklasse fällt, was zu einer insgesamt geringeren Steuerbelastung führt. | Verlust von Einzelveranlagungsvorteilen: Wenn dein:e Partner:in besondere steuerliche Vorteile in der Einzelveranlagung hatte, könnten diese bei der Zusammenveranlagung verloren gehen. |
Optimale Nutzung von Freibeträgen: Durch die Zusammenführung der Einkommen können Freibeträge und steuerliche Vergünstigungen besser genutzt werden, was zu einer Senkung der Steuerlast führen kann. | Gemeinschaftliche Haftung: Bei einer gemeinsamen Veranlagung haften beide Partner:innen solidarisch für etwaige Steuernachzahlungen. Dies kann zu finanziellen Unsicherheiten führen, wenn dein:e Partner:in Schulden hat. |
Ausgleich von Einkommensunterschieden: Wenn dein:e Partner:in wesentlich mehr verdient als du, kann die Zusammenveranlagung dazu beitragen, dass das höhere Einkommen durch das niedrigere Einkommen ausgeglichen wird, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast führt. | Steuerklassenwahl: Die Wahl der Steuerklassenkombination kann kompliziert sein und erfordert eine genaue Abwägung der individuellen Umstände. |
Vermeidung von Progressionsnachteilen: Bei der Steuerprogression steigen die Steuersätze mit steigendem Einkommen. Die Zusammenveranlagung kann helfen, Progressionsnachteile zu minimieren, da das Einkommen deines Herzblattes addiert wird. | Komplexe Berechnungen: Die Zusammenveranlagung erfordert oft detaillierte Berechnungen und eine genaue Erfassung der Einkommens- und Ausgabendaten von dir und deinem Ehemann oder deiner Ehefrau. |
Geringerer Aufwand: Eine Zusammenveranlagung kann in einigen Fällen weniger aufwändig sein, da sie die Möglichkeit bietet, die steuerlichen Angelegenheiten für beide Partner:innen gemeinsam zu regeln. | Verringerung von Sozialleistungen: Bei einigen Sozialleistungen wird das Gesamteinkommen des Haushalts berücksichtigt. Wenn die Einkommen durch die Zusammenveranlagung höher ausfallen, könnten einige Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden. |
Es ist summa summarum also wichtig, die individuelle finanzielle Situation zu berücksichtigen, bevor du dich mit deiner besseren Hälfte für die Zusammenveranlagung im Ruhestand entscheidest.
Unsere CLARK Expert:innen beraten dich und euch hier gern, die beste Entscheidung zu treffen, um einen entsprechenden Lebensstandard auch im Ruhestand präventiv abzusichern.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
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