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Beschwerdestellen Krankenkassen

Ärger mit deiner Krankenkasse? Beschwerdestellen helfen!

PKV ab 259,84 € mtl. GĂŒnstigster PKV-Tarif fĂŒr Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berĂŒcksichtigt. weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) fĂŒr eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den PrĂ€mien sind der 10 %-Zuschlag fĂŒr die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere MonatsbeitrĂ€ge fĂ€llig werden.

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  • Bei Problemen mit deiner Krankenkasse kannst du dich an verschiedene Anlaufstellen wenden, darunter das Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung, regionale Aufsichtsbehörden, die Ombudsstelle fĂŒr private Versicherungen oder die UnabhĂ€ngige Patientenberatung Deutschland, die sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten zur VerfĂŒgung steht.
  • Typische GrĂŒnde fĂŒr Beschwerden umfassen nicht erbrachte Leistungen, Probleme bei der KĂŒndigung, ungerechtfertigte Verweigerung von Leistungen und Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung.
  • Eine Beschwerde einzureichen ist oft der 1. Schritt zur Lösung von Konflikten mit deiner Krankenkasse und kann zu einer Verbesserung deiner Situation fĂŒhren.

Was kannst du bei Ärger mit deiner Krankenkasse tun?

Hast du Probleme mit deiner Krankenkasse? Ob es um nicht erbrachte Leistungen, KĂŒndigungsprobleme oder andere Versicherungsschwierigkeiten geht – Beschwerden sind nicht selten. Im Jahr 2018 wurden beim Bundesamt fĂŒr soziale Sicherung 3.500 Beschwerden registriert.

FĂŒhlst du dich von deiner Krankenkasse im Stich gelassen? Keine Sorge, es gibt viele Anlaufstellen, die dir weiterhelfen können. Die Verbraucherzentralen bieten dir als erste Anlaufstelle kompetente UnterstĂŒtzung. Zudem gibt es zahlreiche weitere Beschwerdestellen und eine Ombudsstelle, die sich deinen Versicherungsproblemen widmen.

Erinnere dich daran: Eine Beschwerde ist der 1. Schritt zur Verbesserung deiner Situation. HĂ€ufige BeschwerdegrĂŒnde sind unrechtmĂ€ĂŸig verweigerte Leistungen, ungerechtfertigte KĂŒndigungen, Probleme bei der KĂŒndigung, die Höhe der Versicherungsleistungen und Probleme bei der Schadensabwicklung.

Wo kannst du dich beschweren?

Hast du Konflikte mit deiner Krankenkasse, fragst du dich vielleicht: Was nun? Du kannst dich nicht nur ĂŒber nicht erbrachte Leistungen beschweren, sondern auch ĂŒber den oder die Sachbearbeiter:in, der oder die deinen Fall betreut.

Unser Tipp: Versuche zunĂ€chst, das Problem friedlich mit deiner Krankenkasse zu lösen. Wenn eine friedliche Lösung aussichtslos scheint, kannst du dich an verschiedene Stellen wenden. FĂŒr gesetzlich Versicherte sind das Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung (BAS) oder die zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde deines Bundeslandes. FĂŒr privat Versicherte ist der Ombudsmann oder die Ombudsfrau zustĂ€ndig. Die UnabhĂ€ngige Patientenberatung Deutschland (UPD) und das BĂŒrgertelefon stehen sowohl privat als auch gesetzlich Versicherten zur VerfĂŒgung.

GKV: Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall 

Wenn du mit dem Service deiner Krankenkasse unzufrieden bist, nutze die Möglichkeit, dich beim Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung zu beschweren. Bis Ende 2019 war dies als Bundes­versicherungsamt bekannt. Dieses Amt bearbeitet Beschwerden, die bundesunmittelbare gesetzliche Kranken­versicherungen (GKV) betreffen. Krankenkassen, die in weniger als 3 BundeslĂ€ndern aktiv sind, unterstehen der Landesaufsicht.

ZustĂ€ndigkeiten je nach Bundesland variieren, und die Gesundheits- bzw. Sozialministerien der LĂ€nder sind verantwortlich fĂŒr die AusĂŒbung der Landesaufsicht.

Bundesweit

Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel: 0228 / 619-0
Fax: 0228 / 619-1870

Baden-Württemberg

Ministerium fĂŒr Soziales und Integration Baden-WĂŒrttemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Bayern

Bayerisches Staatsministerium fĂŒr Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 MĂŒnchen

Berlin

Senatsverwaltung fĂŒr Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Brandenburg

Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Bremen

Die Senatorin fĂŒr Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Contrescarpe 72
28195 Bremen

Hamburg

Behörde fĂŒr Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80
20539 Hamburg

Hessen

Hessisches Ministerium fĂŒr Soziales und Integration
Sonnenbergerstraße 2/2a
65193 Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin

Niedersachsen

NiedersĂ€chsisches Ministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Nordrhein-Westfalen

Ministerium fĂŒr Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
FĂŒrstenwall 25
40219 DĂŒsseldorf

Rheinland-Pfalz

Ministerium fĂŒr Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

Saarland

Ministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 SaarbrĂŒcken

Sachsen

SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10
01097 Dresden

Sachsen-Anhalt

Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales und Integration
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg

Schleswig-Holstein

Ministerium fĂŒr Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Thüringen

ThĂŒringer Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Werner-Seelenbinder-Str. 6
99096 Erfurt

PKV: Die Ombudsperson für privat Krankenversicherte im Konfliktfall

Möchtest du eine Beschwerde beim Bundesamt fĂŒr Soziale Sicherung einreichen? Dies musst du schriftlich tun. Wenn du Mitglied einer privaten Kranken­versicherung (PKV) bist und Konflikte hast, steht dir seit 2011 eine Versicherungs-Ombudsperson zur VerfĂŒgung. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau schaltet sich ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen dir und deiner Versicherung gibt. Diese informiert die Versicherungsgesellschaft ĂŒber deine Beschwerde und fordert eine Stellungnahme an.

Die Hauptaufgabe des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau ist es, den Streit neutral und unparteiisch zu klĂ€ren. Hier sind 3 GrĂŒnde, warum du so jemanden im Streitfall einschalten solltest:

Klärung des Streits auf sachliche und geordnete Weise

Durch die Einschaltung einer solchen Person profitierst du von einem schnellen und unbĂŒrokratischen Verfahren. Reiche deinen Schlichtungsantrag am besten per Post, Fax oder ĂŒber das Kontaktformular auf der Homepage des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau ein.

Unterstützung durch die Ombudsperson

Oft genĂŒgt schon die Anfrage dieser beim Versicherer, um eine entgegenkommendere Haltung zu bewirken. Manchmal erhĂ€ltst du sogar Informationen zu deinem Fall, die du sonst nicht bekommen hĂ€ttest.

Schnelle Beilegung des Streitverfahrens

Meist endet mit der Entscheidung des Ombudsmannes oder der Ombudsfrau der Konflikt. Bei einem Streitwert von bis zu €10.000 ist der Schlichterspruch fĂŒr die Versicherungsgesellschaft bindend. Bist du mit der Entscheidung nicht einverstanden, kannst du immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten? Keine, außer fĂŒr Porto, Fax oder Telefon.

Für jede:n zugänglich: Die Unabhängige Patientenberatung

Die UnabhĂ€ngige Patientenberatung steht dir mit Rat und Tat zur Seite, wenn du unsicher bist, welche Behandlung die beste fĂŒr dich ist oder UnterstĂŒtzung bei der Durchsetzung deiner Rechte benötigst. Diese Beratungsstelle ist fĂŒr alle Versicherten kostenfrei zugĂ€nglich und bietet Beratungen auf Deutsch, TĂŒrkisch und Russisch an.

Das BĂŒrgertelefon ist deine Anlaufstelle fĂŒr schnelle Fragen zum deutschen Gesundheitssystem. Hier bekommst du Auskunft ĂŒber gesetzliche Grundlagen und AnsprĂŒche.

Die Sprechzeiten sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Die Servicenummern lauten:

  • BĂŒrgertelefon zur Kranken­versicherung: 030 / 340 60 66 01
  • BĂŒrgertelefon zur Pflege­versicherung: 030 / 340 60 66 02
  • BĂŒrgertelefon zur gesundheitlichen PrĂ€vention: 030 / 340 60 66 03

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlÀsst.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhÀltst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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