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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Hinterbliebenen­rente und Witwenrente

Eine Absicherung deiner Liebsten nach dem Tod

  • Witwen- bzw. Witwerrente für Eheleute
  • Halb- und Vollwaisenrente für Kinder
  • Im Sterbequartal gibt's Rente ohne Abzüge

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Witwen- bzw. Witwerrente für Eheleute

Halb- und Vollwaisenrente für Kinder

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  • Für hinterbliebene Ehepartner:innen gibt es die gesetzliche Hinterbliebenenrente; für hinterbliebene Kinder die Halb- und Vollwaisenrente.
  • Auch Hinterbliebenenrenten sind steuerpflichtig.
  • Beachtedas neue Hinterbliebenenrecht sowie das Sterbequartal bei der Rentenkalkulation.

Definition und Arten der Hinterbliebenenrente

Kommt es zum Todesfall eines engen Familienmitglieds, ist das immer schwer – emotional, organisatorisch – und nicht zuletzt auch finanziell, wenn der oder die Verstorbene möglicherweise sogar Hauptverdiener:in war und den Hinterbliebenen das Polster fehlt, den Verlust auszugleichen. Genau dafür gibt es die Hinterbliebenenrente, auf die Hinterbliebene gesetzlichen Anspruch haben.

Hinter dieser steckt die große und die kleine Witwen- bzw. Witwerrente für den oder die Ehepartner:in und die Waisenrente für Kinder. Für den Nachwuchs zählt, ob beide Elternteile gestorben sind oder nur einer von beiden – je nachdem erhalten sie Voll- oder Halbwaisenrente. Eine Sonderform stellt hier die Erziehungsrente beim Tod bereits getrennter Partner:innen dar, die die gemeinsamen Kinder oder die des Verstorbenen erziehen.

Ziel aller Rentenarten ist es, den Unterhalt des verstorbenen Menschen zu ersetzen – oder zumindest etwas aufzufangen.

Anspruchsberechtigte Personengruppen der Hinterbliebenenrente

Nicht jede:r Verwandte oder eng Verbandelte hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente des verstorbenen Menschen. Hier ist eine grobe Übersicht der Parteien, die in aller Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung nach Ableben ihres engen Verwandten oder Erziehungsberechtigten innehaben:

AnspruchsberechtigteBesondere Bedingungen
Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innenDer/ die Verstorbene hat die Mindest­versicherungszeit (Wartezeit) der gesetzlichen Renten­versicherung von 5 Jahren erfüllt

Die gemeinsame Ehe bestand min. ein Jahr – geltend für alle Eheschließungen ab 01.01.2002, um Zweckehen aus Versorgungsgründen einzudämmen.

Ausnahme:
Bei Unfalltod besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente
Geschiedene Ehe- oder Lebenspartner:innenSolang sie gemeinsamen minderjährigen Nachwuchs hüten

Solang sie noch nicht erneut geheiratet haben
Leibliche sowie AdoptivkinderSolang sie minderjährig sind

Solang sie ihre erste Berufsausbildung, ihr Studium oder ihren Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen haben

Solang sie noch keine 28 Jahre alt sind

Im Falle von Bedürftigkeit durch Behinderung gibt’s die Zahlung noch bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres
Stief,- Pflege-, und EnkelkinderWenn sie im Haushalt des Verstorbenen leben und auf den Unterhalt angewiesen sind

Witwen- bzw. Witwerrente als Hinterbliebenenrente

Verstirbt deine bessere Hälfte, steht dir – wie im Vorangegangenen erläutert – als Verwitwete:r Rente zu. Wichtig zu wissen: Es gibt die große und die kleine Witwer- bzw. Witwenrente, deren Beträge entsprechend höher oder niedriger ausfallen und von gewissen Gesetzesjustierungen abhängig sind.

Hast du die gesetzliche Altersgrenze von 46 Jahren ab 2023 und 47 Jahren ab 2027 erreicht? Erziehst du minderjährigen gemeinsamen Nachwuchs, bist erwerbsgemindert oder gar berufsunfähig? Dann ist das gut für dich, denn so erhältst du wenigstens die große Witwer- bzw. Witwenrente zur finanziellen Unterstützung.

Musst du all diese Fragen jedoch verneinen, bleibt dir die kleine Witwer- bzw. Witwenrente.

Höhe und Berechnung der Witwen- bzw. Witwerrente als Hinterbliebenenrente

Wie viel du als Witwe:r an Rente erhältst, wird von der Deutschen Renten­versicherung eruiert.In der Regel bewegt sich die große Witwen- bzw. Witwerrente zwischen 55 und 60% des Rentenbetrags deines verstorbenen Herzblattes und die Kleine bei 25 % – abzüglich Sozialabgaben und das eigene Gehalt, versteht sich.

Hast du als Anspruchsberechtigte:r Einkünfte – seien es berufliche Monatsgehälter, Rentenbezüge oder sonstige Einnahmen – werden sie mit deiner Hinterbliebenenrente verrechnet. 

Wichtig dabei ist dein Freibetrag, der grundlegend für Witwer- bzw. Witwenrente das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts beträgt und wie folgt in die Rechnung mit eingebracht wird:

Dein Bruttogehalt – etwa 40 % Steuer- und Sozialabgabenpauschale – Freibetrag = der Nettobetrag, der zu 40 % auf deine Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

Ein einfaches Rechenbeispiel: 

Angenommen, der verstorbene Ehepartner hat vor seinem Tod 40 Jahre lang in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt. Mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 € im Jahre 2023 und der Berücksichtigung von Einkünften und Freibetrag könnte die Berechnung folgendermaßen aussehen: 

Berücksichtigung von Einkünften und Freibetrag

  • Angenommenes Bruttogehalt der Witwe: 2.500 € pro Monat
  • Steuer- und Sozialabgabenpauschale (40 %): 0,40 * 2.500 € = 1.000 €
  • Freibetrag (26,4-facher aktueller Rentenwert): 26,4 * 37,60 € = 993,44 €

Berechnung des Nettobetrags, der auf die Witwenrente angerechnet wird

  • Nettobetrag vor Berücksichtigung des Freibetrags: 2.500 € – 1.000 € = 1.500 €
  • Nettobetrag nach Berücksichtigung des Freibetrags: 1.500 € – 993,44 € = 506,56 €

Berechnung des reduzierten Witwenrentenbetrags und Witwenrentenauszahlung

  • Reduzierter Witwenrentenbetrag (40 % des Nettobetrags): 0,40 * 506,56 € = 202,62 €
  • 1.000 € Nettorente – 202,62 € Rentenreduzierung = 797,38 € Witwenrentenauszahlung

Das Sterbequartal nimmt dir den Druck

Den Tod eines geliebten Menschen zu verarbeiten ist hart genug. Um dich hier behutsam aufzufangen, während du Trauer und möglicherweise auch selbst Beerdigungsorganisation und Co. über die Bühne bringen musst, greift dir das Sterbevierteljahr unter die Arme.

Das bedeutet konkret: In den ersten drei Monaten nach dem Monat, in dem dein Mensch von dir gegangen ist, bekommst du den vollen Rentenbetrag von der Renten­versicherung ausgezahlt – ohne Minderung durch Einkommensanrechnung oder andere Faktoren. Das heißt, dass du in den ersten 12 Wochen nach dem Sterbemonat auch die größten finanziellen Baustellen, die durch den Tod verursacht wurden, besser schultern kannst.

Neue Regelungen im Hinterbliebenenrecht

Gemäß des alten Hinterbliebenenrechts standen Eheleuten im Falle der großen Witwen- bzw. Witwerrente 60 % des Rentenanspruchs des verstorbenen Herzblattes als dauerhafte Hinterbliebenenrente zu – und bei der Kleinen ebenso unbegrenzt 25 %.

Im Jahre 2002 hat es eine maßgebliche Gesetzesänderung für Hinterbliebene gegeben, nach der die kleine Witwer- bzw. Witwenrente nur noch für 24 Monate gezahlt wird.

Die große Rentenvariante wird zwar weiterhin zeitlich unbegrenzt gezahlt, wurde jedoch nach neuem Recht von 60 auf 55 % heruntergekürzt.

Hast du deine:n verstorbene:n Partner:in vor 2002 geheiratet – oder ist er oder sie vor dem 02.01.1962 geboren worden, kommt noch das alte Hinterbliebenenrecht zum Tragen.

Für alles andere greift jetzt das neue Recht.

Bedenke hier auch: Heiratest du nach dem Tod deines Ex-Partners bzw. deiner Ex-Partnerin neu oder gehst eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft ein, entfällt der Anspruch auf Hinterbliebenenrentenzahlung. Stattdessen gibt’s dann auf formlosen Antrag bei der Deutschen Renten­versicherung eine sogenannte Rentenabfindung, die einer Summe von 24 Monatsauszahlungen der Hinterbliebenenrente entspricht.  

Ferner werden gemäß des neuen Rechts nahezu alle Einnahmequellen auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet:

  • Berufliches Monatsgehalt
  • Elterngeld
  • Kapitalrenditen bzw. Zinsen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Versicherungsauszahlungen aus privaten Unfall-, Lebens-, oder Renten­versicherung
  • Versicherungsauszahlungen einer Betriebsrente
  • ALG I
  • Krankengeld
  • Gesetzliche Rentenauszahlung

Im Gegensatz dazu wurden nach altem Recht Versicherungsauszahlungen aus privaten Unfall-, Lebens-, oder Renten­versicherung, die Betriebsrente wie auch Einnahmen aus Kapitalgeschäften oder Vermietung und Verpachtung nicht in die Berechnung inkludiert.

Zusammenfassung: Die wesentlichen Änderungen des neuen Hinterbliebenenrechts besagen also, dass

  • die große Witwen- bzw. Witwerrente nur noch 55 % des Rentenanspruchs des Verstorbenen beinhaltet,
  • die kleine Witwen- bzw. Witwerrente nur noch für 24 Monate oder als Abfindung bei erneuter Heirat gezahlt wird,
  • nahezu alle Einnahmen mit der Hinterbliebenenrente verrechnet werden.

Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente

Verstirbt dein:e ehemalige Ehe-, oder Lebenspartner:in und Kindsmama bzw. -papa nach der Scheidung, hast du unter bestimmten Bedingungen ein Anrecht auf Erziehungsrente, die als Ersatz des wegfallenden Unterhalts dienen und dich in der weiteren Kindeserziehungsphase entlasten soll.

Das Besondere: Anders als bei der Witwen- bzw. Witwerrente ist die Erziehungsrente nicht an den Rentenstand deines ehemaligen und nun verstorbenen Pendants geknüpft, sondern an deinen eigenen Rentenanspruch. Daraus folgt, dass du selbst vorm Tod des geschiedenen Menschen die Mindest­versicherungszeit von fünf Jahren erreicht haben musst.

Zudem ist die Bejahung folgender Fragen maßgeblich für die Bewilligung der Erziehungsrente:

Wurde eure gemeinsame Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem 30. Juni 1977 geschieden oder annulliert?

Richtete sich der Unterhaltsanspruch bei Beendigung eurer Ehe vor dem 1. Juli 1977 nach DDR-Recht?

Bist du seitdem keine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mehr eingegangen?

Und zu guter Letzt: Erziehst du euer gemeinsames minderjähriges leibliches oder behindertes Kind, Pflege-, Enkel-, oder Geschwisterkind oder das des Verstorbenen?

Gut zu wissen: Hast du mit deinem bzw. deiner verstorbenen Ex-Partner:in Ehegattensplitting betrieben, so bist du auch ohne formelle Scheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft anspruchsberechtigt.

Höhe und Berechnung der Erziehungsrente als Hinterbliebenenrente

Als Faustregel gilt: Die Erziehungsrente ist zumeist so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente. Bist du zum Zeitpunkt der Beantragung für gleich mehrere Renten anspruchsberechtigt, wird dir die höchste von ihnen ausgezahlt.

Beziehst du nebst Hinterbliebenenrente noch andere Einnahmen, bekommst du sie oberhalb deines Freibetrags zu 40 % auf die Erziehungsrente angerechnet. Das Sterbequartal ist davon ausgenommen.

Folgende Einnahmen zählen mit hinein:

  • Berufliches Monatsgehalt
  • Ausländisches Einkommen
  • Elterngeld
  • Kapitalrenditen bzw. Zinsen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Versicherungsauszahlungen aus privaten Unfall-, Lebens-, oder Renten­versicherung
  • Versicherungsauszahlungen einer Betriebsrente
  • ALG I
  • Krankengeld
  • Gesetzliche Rentenauszahlung

Die vorangegangenen Einnahmen werden jedoch nicht mit eingezogen, wenn:

–    dein:e ehemalige Partner:in vor 2002 verstorben ist

–     er oder sie zwar nach dem 31. Dezember 2001 dahinschied, du sie oder ihn aber vor 2002 geehelicht hast und einer von euch vor dem 2. Januar 2002 1962 geboren ist.

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Die Halb- und Vollwaisenrente als Hinterbliebenenrente für Kinder

Ist der Verlust eines engen Familienmitglieds schon schwer zu verkraften, so ist es für den eigenen Nachwuchs umso traumatisierender, wenn Mama oder Papa plötzlich fort sind. Im Falle des Todes von einem der beiden haben Kinder hier Anspruch auf Halbwaisen- und im Todesfall beider Eltern auf Vollwaisenrente. Das ist möglich, solange sie minderjährig sind,zu diesem Zeitpunkt Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst noch nicht abgeschlossen haben, oder gar eine schwere Behinderung aufweisen. Hier kann die Zahlung der Waisenrente bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres verlängert werden.

Höhe und Berechnung der Waisenrente als Hinterbliebenenrente

Auch im Falle hinterbliebener Kinder ist die Deutsche Renten­versicherung für die Berechnung des Rentenanspruchs verantwortlich.

Sie erhalten im Bereich der Halbwaisenrente etwa 10 % und bei Vollwaisenrente 20 % der Rente des gestorbenen Elternteils. Die gute Nachricht: Je nachdem, wie viele Monate Papa oder Mama vor ihrem Tod bereits in die Renten­versicherung eingezahlt haben, erhält der Nachwuchs Zuschläge.

Für die Vollwaisenrente werden für diese Zuschlagsmonate gemäß §78 SGB VI in der Regel jeweils 0,0750 Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Die Entgeltpunkte multiplizieren sich dann mit dem 2023 aktuellen Rentenwert von 37,60 €.

Ergo wird prinzipiell gerechnet:

Grundbetrag der Hinterbliebenenrente + Zuschläge = Waisenrentenbetrag

Allerdings können hier auch noch Abschläge hinzukommen, sollten die Eltern vor Rentenbeginn versterben, was im Falle einer Waisenrente höchstwahrscheinlich ist. Daher empfiehlt sich in diesem Fall eine besonders ausführliche Beratung beim Renten­versicherungsträger. 

Antragstellung auf Rentenzahlung oder -abfindung der Hinterbliebenenrente

Dem gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach dem Todesfall oder Abfindung bei erneuter Heiratsplanung folgt keine automatische Auszahlung. Hier muss ein Antrag von den Betroffenen gestellt werden – das gilt für Ehepartner:innen genauso wie für Kinder. Dies kann zum Glück online bei der Deutschen Renten­versicherung getan werden und kostet dich etwa eine Dreiviertelstunde deiner Zeit. In der Regel gilt: Je mehr Daten du angeben kannst, desto schneller geht der Antrag vonstatten.

Halte dafür die folgenden Dokumente und Informationen unbedingt parat:

Zu dir persönlich:

1. Bankverbindung

2. Kranken­versicherungsunterlagen

3. Steueridentifikationsnummer

4. Heiratsurkunde je nach Rentenantrag

5. Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung

6. Einkommensnachweise 

Zur verstorbenen Person:

1. Sterbeurkunde

2. Steueridentifikationsnummer

3. Renteninformationen

4. Rentenbezugsunterlagen

5. Einkommensnachweise

Wie du also summa summarum liest, ist das Thema der Hinterbliebenenrente recht komplex. Darum solltest du dich in jedem Fall von deinem Renten­versicherungsträger ausführlich beraten lassen. 

Möchtest du entsprechend selbst vorsorgen und dich darüber hinaus zum Thema Altersvorsorge, Risikolebens­versicherung mit Kapitalzahlung für deine Hinterbliebenen und Co. informieren?

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