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Mit Beitragsentlastung clever vorsorgen – statt später draufzahlen
Viele Arbeitnehmer:innen unterschätzen, wie stark PKV-Beiträge im Ruhestand steigen können.
Denn sobald du in Rente gehst, fällt der Zuschuss vom Arbeitgeber weg – und du zahlst plötzlich alles selbst.
Aber Good News: Das lässt sich vermeiden.
Mit einem Beitragsentlastungstarif sorgst du heute smart vor und hältst deine PKV auch im Alter bezahlbar.
Du zahlst während deines Berufslebens einen kleinen Zusatzbeitrag – der wird sogar zur Hälfte vom Arbeitgeber mitfinanziert und ist steuerlich absetzbar.
Im Gegenzug bleiben deine PKV-Beiträge im Alter deutlich niedriger – planbar, kalkulierbar und bezahlbar.
Deine Vorteile auf einen Blick:
- Arbeitgeber zahlt die Hälfte mit
- Steuerlich gefördert – Beiträge sind absetzbar
- Deutlich geringere Kosten im Alter
- Flexibel anpassbar, wenn sich dein Leben ändert
Wichtig zu wissen:
- Die Verzinsung ist gering – der Tarif dient der Entlastung, nicht der Rendite.
- Bei einem Versicherungswechsel kann das eingezahlte Kapital verfallen.
- Die Beitragszahlung läuft lebenslang.
Trotzdem gilt:
Wer jetzt handelt, profitiert doppelt – von Zuschüssen heute und stabilen Beiträgen im Ruhestand.
So bleibt deine private Krankenversicherung langfristig bezahlbar – ganz ohne böse Überraschungen im Alter.
Warum lohnt sich die private Krankenversicherung?
Mehr Leistung & faire Beiträge
Achtung: Auch 2026 drohen erneut deutliche Beitragserhöhungen für gesetzlich Krankenversicherte. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg bereits 2025 von 1,7 % auf 2,5 %, im Jahresverlauf sogar auf rund 2,9 %. Für viele bedeutet das: mehr Kosten, weniger Leistung. Und die Belastung wächst – durch Inflation, stagnierende Gehälter und steigende Grenzwerte.
Denn 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750 €, die JAEG sogar auf 77.400 € – rund 4,9 % mehr als 2025. Das macht den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) jetzt noch attraktiver. Mit der PKV sicherst du dir langfristig stabile Beiträge und eine erstklassige medizinische Versorgung.
Warum jetzt in die PKV wechseln? Während die GKV-Beiträge Jahr für Jahr steigen, bleiben die Kosten in der PKV langfristig stabil. Du profitierst von besseren Leistungen, schnelleren Terminen und Tarifen, die zu deinem Leben passen. CLARK berät dich unabhängig und transparent – digital, einfach und ohne Papierkram..
Unabhängig von deinem Einkommen
In der GKV gilt: Wer mehr verdient, zahlt mehr – bekommt dafür aber nicht die bessere Behandlung. Anders ist das, wenn du PKV-Mitglied bist. Die monatlichen Versicherungsbeiträge hängen dann nicht von deinem Einkommen, sondern von deinem Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen ab. Das Resultat sind faire Beiträge, die bei einem höheren Einkommen nicht ansteigen.


Wechseln leicht gemacht
Wenn du als Angestellte:r mehr als 77.400 € brutto im Jahr verdienst oder selbstständig bist, kannst du in die PKV wechseln. Dafür brauchst du nur deine bisherige Krankenversicherung in der Regel mit 2 Monaten Vorlauf zum Monatsende kündigen. Unsere CLARK Versicherungs-Expert:innen helfen dir gerne dabei, das Kündigungsschreiben vorzubereiten, sodass du es nur noch bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einzureichen brauchst.
Maximale Flexibilität für Selbstständige & Freiberufler
Für Selbstständige kann die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) teuer werden – bis zu 1.196,21 € pro Monat (Stand 2025, AOK Nordost inkl. Pflege). Mit einer privaten Krankenversicherung ab 345,64 € pro Monat* sparst du bis zu 850 € monatlich bzw. über 10.000 € im Jahr – bei gleichzeitig besseren Leistungen.
Deine Vorteile:
- Freie Arzt- Krankenhauswahl
- Termine bei Fachärzten
- Individuelle Tarife passend zu deinem Business
Besser abgesichert ab der Einkommensgrenze
Verdienst du mehr als 73.800 € brutto im Jahr, zahlst du in der GKV den Höchstsatz – bis zu 631,18 € pro Monat (inkl. Arbeitgeberanteil, Stand 2025). Mit privater Krankenversicherung ab 260,24 € pro Monat* sparst du rund 371 € im Monat – also über 4.400 € im Jahr.
Deine Vorteile:
- Kürzere Wartezeiten
- Top-Medizin
- Premium-Zahn- und Klinikleistungen
- Beiträge unabhängig vom Einkommen
Beihilfe & PKV: Die optimale Kombination
Ohne staatliche Beihilfe kostet die GKV bis zu 1.210,69 € im Monat (Stand 2025, AOK Nordost inkl. Pflege). Mit privater Krankenversicherung ab 288,84 € pro Monat* sparst du bis zu 922 € monatlich also mehr als 11.000 € jährlich.
Deine Vorteile:
- Beihilfe und PKV clever kombinieren
- Erstklassige medizinische Versorgung
- Attraktive Familientarife für Beamte
Community-Check
Bereits über 700.000 Kund:innen vertrauen CLARK und verlassen sich auf unsere Versicherungsexpertise. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.
Häufig gestellte Fragen
Warum sollte ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehen seit Jahren zurück. Das liegt vor allen Dingen daran, dass die deutsche Bevölkerung im Durchschnitt immer älter wird und damit die Kosten des Gesundheitssystems kontinuierlich steigen. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden, während die Beiträge weiter steigen.
Die gesetzliche Krankenkasse ist zudem umlagefinanziert. Das bedeutet:
- Du zahlst nicht für dich allein in die Krankenversicherung ein. Stattdessen wird dein Beitrag verwendet, um die Behandlungen aller Versicherungsnehmer:innen zu zahlen. Das nennt sich Solidaritätsprinzip – „die Gesunden helfen den Kranken“ und alle Versicherten erhalten die gleiche Versorgung.
- Dein Beitrag zur Versicherung hängt deshalb nicht von deinem individuellen Eintrittsalter und Gesundheitszustand ab, sondern einzig von deinem Einkommen.
- Der Beitrag entspricht durchschnittlich 16,3 % deines Bruttoverdienstes. Dein Beitrag ist gedeckelt. Beiträge zur GKV fallen nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung an (62.100 € pro Jahr, 5.175 € pro Monat, Stand 2024). Daraus ergibt sich der Höchstbetrag, den du monatlich zahlen musst: 16,3 % von 5.175 € sind dann 843,52 €.
- Allerdings wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) jedes Jahr angehoben. Das heißt: Verdienst du oberhalb der BBG, zahlst du jedes Jahr einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, ohne deshalb auch mehr Leistungen zu bekommen.
Mit einer privaten Krankenversicherung hingegen bist du auch in Zukunft bestmöglich medizinisch abgesichert. Die Leistungen, die du einmal mit deinem Versicherer vereinbart hast, sind dir auch in Zukunft garantiert und können von ihm nicht einfach aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
Deine Beiträge zur PKV sind zudem deutlich fairer, da du, wie bereits beschrieben, nur das zahlst, was du an Leistungen haben willst. Wer also mehr Leistungen beansprucht, um wirklich für jeden denkbaren Krankheitsfall abgesichert zu sein, zahlt auch mehr.
Wie teuer ist eine private Krankenversicherung?
Drei Faktoren beeinflussen die Höhe deines Beitrags:
- dein Alter,
- dein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und
- die gewählten Leistungen.
Grundsätzlich gilt:
- Wer jung und gesund ist, erhält besonders günstige Tarife.
- Wer Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen rechnen.
Die Kosten für die private Krankenversicherung sind sehr individuell. Im Gegensatz zur GKV stehen für die Beitragsberechnung in der PKV vor allem persönliche Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand im Vordergrund. Die Beiträge werden so deutlich fairer. Dein Gehalt spielt keine Rolle, wodurch du nur das zahlst, was du dir durch Leistungen abgesichert hast.
Wenn zwei Personen dieselben Leistungen absichern wollen, unterscheidet sich der Beitrag durch das unterschiedliche Alter und den Gesundheitszustand. Eine junge und gesunde Person hat wahrscheinlich eine kürzere Krankenhistorie, wodurch der Versicherer ein niedrigeres Risiko sieht und dies mit günstigen Beiträgen belohnt.
Liegen Vorerkrankungen vor, wird der Versicherer das höhere Risiko entsprechend bewerten und deine Beiträge höher ansetzen.
In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung, wie du sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung kennst. Jede:r Versichert:e muss einen eigenständigen Vertrag mit dem Versicherer machen. Das gilt auch für Kinder, die allerdings einen wesentlich günstigeren Tarif erhalten als Erwachsene.
Es ist daher immer empfehlenswert, die private Krankenversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Du profitierst vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis und bist im Krankheitsfall optimal abgesichert.
Werden Sehhilfe, Augenlaser- und Zahnbehandlungen von der PKV übernommen?
Von A wie Augenlaser bis Z wie Zahnersatz. Die PKV übernimmt Behandlungskosten bis zu 90%, z. B. für Sehhilfe & Augenlaser-Behandlung*.
Damit du bei deiner Gesundheit kein Auge zudrücken musst: jetzt mit CLARK zur PKV wechseln.
Was wird bei der Gesundheitsprüfung für die PKV abgefragt?
Wer sich privat versichern möchte, muss sich vor Abschluss des Vertrags einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Der Versicherer beurteilt so bestimmte Risiken und bezieht sie in die Beitragsberechnung ein. Die Gesundheitsprüfung erfolgt in Form eines Fragebogens.
Die Gesundheitsprüfung ist für jede:n Pflicht. Einzige Ausnahme: Neugeborene. Du kannst dein Kind noch bis zu zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der PKV anmelden.
Folgende Erkrankungen werden in der Regel abgefragt:
- Allergien
- Krebserkrankungen
- Infektionskrankheiten
- chronische Erkrankungen
- Unfälle und ihre Folgen
- Zustand der Zähne
- regelmäßige Einnahme von Medikamenten
- psychische Erkrankungen
- angekündigte Behandlungen/Operationen
- Suchterkrankungen (kuriert oder aktuell)
In den seltensten Fällen interessiert sich der Versicherer für deine gesamte Krankengeschichte. Es steht in der Regel dabei, um welchen Zeitraum es geht, wodurch viele Erkrankungen, die du vielleicht hattest, verjähren können. In diesem Fall musst und solltest du keine Angaben zu Krankheiten außerhalb des angegebenen Zeitraums machen:
- Stationäre Untersuchungen und Behandlungen können bereits nach 5-10 Jahren verjähren.
- Auch ein Entzug oder eine Psychotherapie, die länger als 10 Jahre zurückliegen, müssen in der Regel nicht angegeben werden.
- Lediglich chronische Krankheiten wie eine HIV-Infektion, Krebs oder Diabetes müssen immer angegeben werden und haben auch kein Verjährungsdatum.
Mach dir wegen der Gesundheitsprüfung jedoch nicht zu viele Sorgen. Selbst wenn du merkst, dass du Erkrankungen auf dieser Liste angeben musst, heißt das nicht automatisch, dass du abgelehnt wirst oder dein Beitrag in unermessliche Höhen steigt. Am besten lässt du in solch einem Fall eine anonymisierte Risikovoranfrage an verschiedene Versicherer stellen, um herauszufinden, wie diese dein Risiko bewerten. Wende dich dazu gerne an die CLARK Expert:innen. Sie helfen dir, die bestmögliche Absicherung für dich zu finden.

Deine Gesundheit verdient die beste Behandlung
Steigende Preise und sinkende Leistungen in der GKV? Nein, danke! Wechsele jetzt zur PKV und sichere dir erstklassige medizinische Versorgung.
* Günstigste PKV Selbstständige: 345,64 € pro Monat. Dies ist eine Beispielrechnung der HanseMerkur (Tarife: KVS3, PSV, T43, PVN) für: Selbstständige, 30 Jahre, Zweibettzimmer und besser, 1.000 € Selbstbeteiligung, inklusive Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43.Tag 100 €. In den Prämien sind der 10%-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2025) Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
* GKV-Tarif Selbstständige: 1.196,21 € pro Monat. Dies ist eine Beispielrechnung der AOK Nordost, Beitrag von 14,6 % plus Zusatzbeitrag von 3,5 %, inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung von 4,2 % bei Bruttomonatsgehalt von 6.150 €. Bei einer Beitragsdifferenz von 850,57 € im Monat / 10.206,84 € pro Jahr liegt die Ersparnis mit dem günstigsten PKV-Tarif bei 71 %. (Stand: Januar 2025) Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
* Günstigster PKV Arbeitnehmer:innen-Eigenanteil: 260,24 € pro Monat. Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für: Angestellter, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine SB, inklusive Pflegepflichtversicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag 110 €. Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten. (Stand: Januar 2025) Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
* GKV-Tarif Angestellte: 631,18 € pro Monat. Dies ist eine Beispielrechnung der AOK Nordost, Beitrag von 14,60 % plus Zusatzbeitrag von 3,5 %, inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung von 4,2 % (132,30 € pro Monat) bei Bruttomonatsgehalt von 6.150 €. Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt. Bei einer Beitragsdifferenz von 370,94 € im Monat / 4.451,28 € pro Jahr liegt die Ersparnis mit dem günstigsten PKV-Tarif bei 59 %. (Stand: Januar 2025) Die Berechnung stellt ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss dar. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.
* 2.224 € Cashback. Beispielrechnung für den MB0 Tarif der ARAG Versicherung für: Angestellte, 33 Jahre, n.b., Voll, Beginn 01.06.2024. Beispielhafte Berechnung der Beitragsrückerstattung: Bei Leistungsfreiheit beträgt die Rückerstattung 2.223,70 €. Basis hierfür ist der Kompakttarif MB0. Der Rückerstattungsbetrag wird bei Leistungsfreiheit mit dem Faktor 2,5 multipliziert und zusätzlich 900 € Pauschalrückerstattung „on top” gewährt. Voraussetzung ist, dass keine Rechnungen außer Vorsorge- und Impfleistungen eingereicht wurden. Hinweis: Der Faktor 2,5 ist nicht garantiert und kann angepasst werden.
* Bis zu 90 % Kostenübernahme bei Augenlaser- und Zahnbehandlungen. Dies ist eine Beispielrechnung für den MB0 Tarif der ARAG Versicherung für: Angestellte, 33 Jahre, n.b., Voll, Beg. 01.06.2024
Kurzbeschreibung: Kompakter Tarif, 1- oder 2-Bett-Zimmer mit Privatarztbehandlung, ZB 100 % – ZE 90 % – Kfo 90 %, Heilpraktiker, Naturheilverfahren, offener Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie, Sehhilfen bis 600,00 €, Kurleistungen, GOÄ: auch über Höchstsätze hinaus, Pauschalleistung, keine allgemeine Selbstbeteiligung, Optionsrecht, Tarifgeneration Unisex, Tarif aufgelegt Okt 2019, steuerlich ansetzbar: 79,59 %.