Seit dem 1. Januar 2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr. Welche Alternativen und Zusatzversicherungen gibt es?
Nach dem Tod eines geliebten Menschen fragen sich viele Angehörige: Wie viel Sterbegeld bekommt man von der Krankenkasse? Die Antwort lautet meistens: 0 Euro. In welchem Fall die Kasse die Bestattungskosten übernimmt, erläutert Stefan, Experte für Sterbeversicherungen bei CLARK.
In der Regel zahlt die Krankenkasse kein Geld, um die Kosten einer Bestattung zu bezuschussen. Das Sterbegeld ist schon seit 2004 keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr.
Von der Krankenkasse können Angehörige nur Leistungen für eine Beerdigung erwarten, wenn der Verstorbene bei ihr eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte.
Richtig. Die Kassen bieten diese Produkte zusammen mit Partnern an. Meistens steht hinter der Sterbegeldversicherung also eigentlich ein Unternehmen.
Für private Krankenversicherungen gilt das gleiche, wie für die gesetzlichen Kassen: Versicherte haben keinen Anspruch auf Sterbegeld. Privat Versicherte müssen also ebenfalls eine Zusatzversicherung abschließen, wenn ihre Angehörigen später Zuschüsse zu den Bestattungskosten erhalten sollen.
Wenn ich einen Zuschuss wünsche, liegt es für viele nahe, direkt bei der Krankenkasse eine Sterbeversicherung anzufragen. Schließlich bin ich dort bereits Kunde. Diesen Automatismus sollten Versicherte aber vermeiden. Besser ist es, die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen und dann zu entscheiden.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Leistungen unterscheiden sich teilweise stark. Und die Beiträge variieren je nachdem wann eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, wie lange eingezahlt wird und ob eine Gesundheitsprüfung erfolgt. Wichtig ist immer, das gesamte Paket zu betrachten: Monatsbeitrag, Vertragsbedingungen, Auszahlbetrag und vieles mehr.
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