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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung Basistarif

Die Tarif­unterschiede der privaten Kranken­versicherung

  • 3 Tarife zur Anpassung an Lebenssituation und Portemonnaie
  • Standard-, Basis- und Notlagentarif
  • Für mehr Flexibilität – auch in der PKV

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3 Tarife zur Anpassung an Lebenssituation und Portemonnaie

Standard-, Basis- und Notlagentarif

Für mehr Flexibilität – auch in der PKV

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  • In der privaten Kranken­versicherung (PKV) gibt es 3 Sozialtarife: den Standard-, den Basis- und den Notlagentarif.
  • Die Tarife Basis und Standard orientieren sich am Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Achtung: Der Standardtarif ist nur für Versicherte eine Option, die bereits vor 2009 in der PKV waren.
  • Der Notlagentarif ist eine Übergangslösung, der die medizinische Grundversorgung sicherstellt. Darin wirst du aufgenommen, wenn du mit deinen Beitragszahlungen deutlich im Rückstand bist.

Die Sozialtarife der PKV: Standard-, Basis- & Notlagentarif

Im Unterschied zu den gesetzlichen Kranken­versicherungen können die privaten Kranken­versicherungen ihre Tarife frei gestalten. Es gibt nur 3 PKV-Tarife, die als sogenannte Sozialtarife gelten und die damit vom Gesetzgeber reglementiert sind: Basistarif, Standardtarif und Notlagentarif.

Zugangsvoraussetzungen 

PKV-Basistarif 

Der Basistarif der PKV wurde 2009 zusätzlich zum Standardtarif eingeführt. Beide Tarife werden angeboten für den Fall, dass sich Versicherte die bisherigen Kosten der privaten Kranken­versicherung aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht mehr leisten können.

Der Basistarif PKV eignet sich vor allem für Privatversicherte, denen ein interner Tarifwechsel finanziell nicht hilft und die nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln können.

Versicherte, die ihren PKV-Vertrag vor 2009 geschlossen haben, dürfen den Basistarif wählen, wenn sie:

  • mindestens 55 Jahre alt sind oder
  • eine gesetzliche Rente beziehen oder
  • eine Beamtenpension bekommen oder 
  • die Beiträge nachweislich nicht mehr bezahlen können. 

PKV-Standardtarif 

In den Standardtarif kannst du bei deinem Versicherer nur wechseln, wenn du schon vor 2009 Mitglied einer privaten Kranken­versicherung warst und mindestens 10 Jahre versichert bist. Dazu darfst du in der Zwischenzeit nicht von einem geschlechtsspezifischen Tarif (Bisex) in einen Unisex-Tarif bei deiner Kranken­versicherung gewechselt sein.

Zusätzlich musst du noch eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: 

  • Du bist mindestens 65 Jahre alt. 
  • Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein jährliches Bruttoeinkommen liegt unter der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 € (Stand 2024). 
  • Du beziehst bereits eine gesetzliche Rente und dein Einkommen liegt unterhalb der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.  

Damit ist der Standardtarif deutlich reglementierter als der Basistarif.  

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PKV-Notlagentarif 

Der Notlagentarif der PKV ist ausschließlich für diejenigen gedacht, die schon Beitragsschulden bei ihrer Kranken­versicherung angehäuft haben. Er kann nicht frei gewählt werden und wird in Abstimmung mit der Kranken­versicherung als eine befristete Notlösung eingesetzt. Er unterliegt strengen Regularien. 

Die äußerst geringe Versicherungsprämie (circa 100 €/Monat) in diesem Tarif soll dir helfen, möglichst schnell deine Beitragsschulden, Säumniszuschläge und Mahngebühren bei deiner Versicherung abzubauen. Sobald du schuldenfrei bist, kehrst du automatisch zum übernächsten Monat in deinen ursprünglichen Tarif zurück. 

Das Leistungsspektrum des Notlagentarifs ist gegenüber dem Leistungsangebot der gesetzlichen Kranken­versicherungen deutlich reduziert. Der Tarif sichert dir lediglich eine medizinische Grundversorgung zu.

Zusammenfassung

  • Die private Kranken­versicherung bietet mit dem Basis-, Standard- und Notlagentarif 3 Sozialtarife an, um Mitglieder zu unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
  • Der Standardtarif ist nur für Versicherte bestimmt, die schon vor 2009 privat versichert waren. Er ist deutlich reglementierter als der Basistarif.
  • Der Notlagentarif sichert eine medizinische Grundversorgung ab und ist nur denjenigen zugänglich, die schon Beitragsrückstände bei ihrer Versicherung angehäuft haben.

Basistarif: Kosten und Optionen zur Beitragsminderung

Beitragsberechnung

Der Höchstbeitrag für den Basistarif orientiert sich am Höchstbeitrag der gesetzlichen Kranken­versicherung zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der Kassen. 2024 beträgt dieser maximale Beitrag 843,52 € pro Monat. 

Sofern deine finanzielle Lage so schwierig ist, dass du als hilfebedürftig giltst, ist deine private Kranken­versicherung verpflichtet, den Monatsbeitrag zu halbieren. Damit würde dein Beitrag nur noch circa 421,76 € betragen. Sollten diese Kosten immer noch zu hoch sein, beteiligt sich der Sozialhilfeträger mit einem Zuschuss am verminderten Betrag. 

Wer als hilfebedürftig gilt, bestimmt der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (§ 9 SGB II). 

Beitragsminderung durch Selbstbehalt 

Ein Selbstbehalt kann die Höhe deines monatlichen Beitrags minimieren. Wenn du bereit bist, Rechnungen für insgesamt 300, 600, 900 oder 1.200 € im Jahr selbst zu begleichen, sinken deine Beiträge. Die gewählte Selbstbeteiligung gilt in der Regel für mindestens 3 Jahre.

Unter bestimmten Umständen kannst du den Selbstbehalt in dieser Zeit auch wieder zurücksetzen. Allerdings solltest du hier vorab mit deiner Versicherung sprechen, denn ohne Selbstbeteiligung steigen deine Beiträge wieder.

Wichtig: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am 15. März 2020 im Bundestag eine Neuerung für alle Privatversicherten beschlossen, die aufgrund von Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln müssen. Damit dürfen alle Betroffenen innerhalb von 2 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den Ursprungstarif ihrer Versicherung zurückkehren – sofern sie nicht mehr hilfebedürftig sind (§ 204 Abs. 2 VVG).

Zusammenfassung

  • Der Höchstbeitrag für den Basistarif liegt im Jahr 2024 bei 843,52 € pro Monat. Hilfebedürftige müssen nur die Hälfte des Beitrags bezahlen.
  • Sollte der reduzierte Beitrag immer noch zu hoch sein, beteiligt sich der Träger der Grundsicherung an den Kosten.
  • Durch Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten kannst du deinen monatlichen Beitrag senken. Die Selbstbeteiligung bleibt in der Regel für 3 Jahre gültig.
  • Aufgrund der Corona-Krise können Privatversicherte, die kurzfristig hilfebedürftig werden, innerhalb von 2 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in den ursprünglichen Tarif zurückkehren.

Standardtarif: Kosten und Möglichkeiten zur Beitragsminderung

Beitragsberechnung

Der Höchstbeitrag im Standardtarif orientiert sich am Höchstbeitrag der GKV (ohne Zusatzbeitrag). Er liegt damit im Jahr 2024 bei 755,55 € im Monat. Dazu müssen die Versicherten eine Selbstbeteiligung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel von maximal 306 € im Jahr einplanen.

Allerdings zahlen die meisten Versicherten weitaus weniger als den Höchstbetrag. Das liegt daran, dass der Tarif älteren Menschen vorbehalten ist, die jahrelang Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung gebildet haben. Diese Rückstellungen senken den monatlichen Beitrag erheblich und machen ihn damit um einiges günstiger als den Basistarif. 

Wichtig: Wenn das Gesamteinkommen eines Ehepaars die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen, bezahlen beide insgesamt nicht mehr als 150 % des GKV-Höchstbeitrags. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2024 liegt bei 69.300 €. Damit würde der monatliche Versicherungsbeitrag für ein Ehepaar in diesem Fall maximal 1.133,33€ (150 % von 755,55 €) betragen.

Beitragsminderung über den Renten­versicherungsträger 

Wer eine gesetzliche Rente bekommt, kann sich an seinen Renten­versicherungsträger wenden und einen Antrag auf Zuschuss zur Kranken­versicherung stellen. Alternativ ist es ebenso möglich, in den Basistarif der PKV zu wechseln und finanzielle Unterstützung vom Sozialamt zu beantragen.

Diese wird aber nur genehmigt, wenn eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hier sollten sich Versicherte gut informieren, ob ein Tarifwechsel lohnend ist. 

Zusammenfassung

  • Der Höchstbeitrag im Standardtarif darf den Höchstbeitrag der GKV mit 755,55 € (Stand 2024) nicht überschreiten.
  • Die Altersrückstellungen reduzieren den Höchstbeitrag deutlich, sodass die Standardtarife um einiges günstiger sind als die Basistarife.
  • Für Ehepaare gilt: Sofern das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € nicht übersteigt, zahlen sie nicht mehr als 150 % des GKV-Höchstbeitrags.
  • Sind die Beiträge zu hoch, kannst du beim Renten­versicherungsträger einen Zuschuss beantragen. Bei Hilfebedürftigkeit ist ein Wechsel in den Basistarif sinnvoll, sofern das Sozialamt den zukünftigen Beitrag bezuschusst.

Basis- oder Standardtarif: ein Überblick 

Wenn du Anspruch auf den Standardtarif hast, dann ist dieser meist die billigere Wahl. Beide Tarife sind am Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­versicherung orientiert. Die folgende Übersicht zeigt den direkten Leistungs- und Kostenvergleich zwischen beiden Tarifen und soll dir als Entscheidungshilfe dienen.

MerkmaleBasistarifStandardtarif
LeistungenMedikamente und Hilfsmittel werden bezahlt // Kranken­tagegeld inklusive Erstattungen beispiels­weise für Kuren, Psycho­therapie, Haushalts­hilfe und Reha möglichSelbst­beteiligung von jährlich bis zu 306 € für Medikamente und Hilfsmittel // Anzahl von Psycho­therapie­sitzungen ist begrenzt // Kranken­tagegeld nur per Zusatz­­versicherung
Kostenmaximal 843,52 € pro Monat // Bei Hilfe­bedürftigkeit kann der Beitrag um 50 % reduziert werden // zusätzlicher Zuschuss auf den reduzierten Beitrag durch das Sozialamt möglichAufgrund der Alters­rückstellungen liegt der Beitrag deutlich unter dem GKV-Höchstsatz // Privat versicherte Ehepaare zahlen nicht mehr als 150 % des GKV-Höchst­beitrags
Weitere Besonder­heitenVersicherte dürfen beliebig viele Kranken­zusatz­­versicherungen abschließen // Alters­rückstellungen bleiben beim gleichen Versicherer erhaltenVersicherte dürfen bis auf eine Auslands­kranken­­versicherung und eine Kranken­tagegeld­­versicherung keine weiteren Zusatz­­versicherungen abschließen // Alters­rückstellungen bleiben beim gleichen Versicherer erhalten
Gesundheits­prüfungHier gibt es keine Risiko­zuschläge oder Gesundheits­prüfungBeim Wechsel in den Standard­tarif bleiben Risiko­zuschläge erhalten // Für Mehr­leistungen kann die PKV eine erneute Gesundheits­prüfung verlangen

Sobald du in den Basis- oder Standardtarif gewechselt bist, solltest du unbedingt deine Ärzte informieren. Solange beispielsweise dein Hausarzt davon ausgeht, dass du vollumfänglich privat versichert bist, wird er dir auch entsprechende Leistungen anbieten.

Das kann in einem Sozialtarif für dich teuer werden, denn die PKV zahlt in der Regel nur noch für die Leistungen, die die gesetzliche Krankenkasse auch übernehmen würde. 

Mit deinem neuen Tarif wirst du wie ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Es gibt Privatpraxen, die eine Behandlung in diesem Fall entweder verweigern oder dich zwar behandeln, dir aber die Kostendifferenz in Rechnung stellen. 

Bevor du in einen der Sozialtarife wechselst, solltest du dich intensiv beraten lassen. In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung zu wechseln – auch für Personen, die das 55. Lebensjahr schon überschritten haben. Die CLARK Expert:innen beraten dich hierzu gerne. 

Zusammenfassung

  • Der Standardtarif ist im direkten Vergleich der deutlich günstigere Tarif, beinhaltet aber unter anderem auch eine Selbstbeteiligung für Medikamente und Hilfsmittel.
  • Der Basistarif bietet ein höheres Leistungsspektrum, kostet allerdings mit einem Höchstbetrag von 843,52 € pro Monat deutlich mehr als der Standardtarif.
  • Im Standardtarif dürfen Versicherte keine weiteren Krankenzusatz­versicherungen (Ausnahme Auslandskranken­versicherung sowie Krankentagegeld­versicherung) abschließen. Diese Begrenzung gibt es im Basistarif nicht.
  • Sobald du in einen der beiden Tarife gewechselt bist, solltest du unbedingt deine Ärzte informieren, damit dir keine Rechnungen gestellt werden, die dein aktueller Tarif nicht mehr abdeckt.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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