Gruppenunfallversicherungen bieten Steuervorteile für Unternehmen. Was bei Vertragsabschluss zu beachten ist und welche Freigrenzen eingehalten werden müssen.
Die Beiträge für eine Gruppenunfallversicherung werden als Betriebskosten angesetzt und tragen damit zur Gewinnminderung bei.
Policen gibt es schon ab drei Personen. Sollte der Chef des Unternehmens sich ebenfalls mitversichern, ist sein Beitrag allerdings nicht anrechenbar. Ausnahme: Er ist der Geschäftsführer einer GmbH. In dem Fall kann er unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Arbeitnehmer angesehen werden.
Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2009 regelt die einkommens- und lohnsteuerrechtliche Behandlung der vom Arbeitgeber bezahlten Unfallversicherung neu. Die steuerliche Behandlung richtet sich nun danach, ob der Arbeitnehmer einen vertraglichen Direktanspruch im Versicherungsvertrag hat, oder ob dieses Recht nur dem Arbeitgeber zusteht.
Hat der Mitarbeiter keinen direkten Anspruch an die Versicherung, sind die Beiträge steuerfrei. Sprich: Sie sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Im Schadensfall muss der Mitarbeiter den Arbeitgeber auffordern, den Schadensfall zu melden und abzuwickeln. Der Arbeitgeber behält die Ausübung der Rechte. Er ist allerdings verpflichtet, die Leistungen an den Arbeitnehmer weiterzuleiten. Die Leistungen sind im Leistungsfall ebenfalls steuerfrei.
Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen direkten Anspruch ein, zählen die Beiträge als Arbeitslohnzufluss und sind damit steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings kann der Arbeitgeber die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zu 20 Prozent pauschalieren.
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Steuerpflichtige Beiträge des Arbeitnehmers sind individuell nach dem ElStAM zu versteuern.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch, werden die Beiträge lohnsteuerpflichtig. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuer für die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zu 20 Prozent zu pauschalieren.
Der Arbeitgeber muss eine Gruppenunfallversicherung abschließen, in der mindestens zwei Arbeitnehmer versichert sind.
Der durchschnittliche Beitrag pro Kopf darf nach dem Bürokratieentlastungsgesetz 100 Euro jährlich nicht überschreiten (§ 40b Abs. 3 EStG. / seit Januar 2020). Wird die Freigrenze von 100 Euro überschritten, ist der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig.
Unfallversicherungen decken in der Regel sowohl berufliche als auch private Risiken ab. Für die Steuer müssen die Beiträge aufgeteilt werden. Der Prozentsatz kann je nach Versicherer in der Police festgelegt werden. Fehlen diese Angaben, werden die steuerpflichtigen Beiträge wie folgt aufgestellt:
Der Gesamtbetrag wird zu jeweils 50 Prozent in einen privaten und einen beruflichen Bereich aufgeteilt. Vom beruflichen Bereich kann der Arbeitgeber 40 Prozent als Reisekostenersatz steuerfrei belassen. Die übrigen 60 Prozent beziehen sich auf das berufliche Unfallrisiko und werden dem steuerpflichtigen Arbeitslohn zugerechnet.
Das bedeutet: 20 Prozent des Gesamtbetrages einer gemischten Unfallversicherung werden als Reisekostenersatz steuerfrei anerkannt.
Daraus folgt: Um unter der 100-Euro-Grenze zu bleiben, werden nur 80 Prozent des Gesamtbetrags einbezogen.
Ein Unternehmen schließt eine Gruppenunfallversicherung für fünf Arbeitnehmer für das Jahr 2020 zu einem Beitrag von 120 Euro pro Arbeitnehmer ab. Dieser Beitrag wird zu jeweils 50 Prozent dem privaten und dem beruflichen Risiko zugeteilt. Damit beträgt der berufliche Anteil 60 Euro.
Dieser berufliche Anteil muss noch einmal aufgeteilt werden in:
60 Prozent für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte = 36 Euro 40 Prozent für berufliche Auswärtsfahrten = 24 Euro
Der Betrag von 24 Euro sind 20 Prozent der Gesamtsumme (bzw. 40 Prozent von 50 Prozent). Das ist der Reisekostenersatz, der steuerfrei anerkannt wird.
Das bedeutet: Der zu versteuernde private Anteil liegt bei 96 Euro. Damit bleibt das Unternehmen unter der 100-Euro-Grenze und kann diesen Anteil zu 20 Prozent pauschalieren.
Deine Mitarbeiter sind dein Kapital, und das gilt es bestmöglich zu schützen. Wenn du dich ausschließlich auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, kann dich das im Zweifelsfall teuer zu stehen kommen.
Mit einer auf deine Bedürfnisse abgestimmten Gruppenunfallversicherung bietest du deinen Mitarbeitern einen voll umfassenden Schutz, beugst Rechtsstreitigkeiten vor und sparst zusätzlich noch Steuern. Unsere CLARK-Experten können dir dabei helfen, einen passenden Tarif zu finden, der genau zu deinen Bedürfnissen passt.
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