Gruppenunfall­­versicherung – Arbeitgeber

Gruppenunfall­versicherung für Arbeitgeber

Der 24-Stunden-Rundumschutz für deine Mitarbeiter – weltweit. Warum sie sich lohnt, was sie abdeckt und welche Vorteile Arbeitgeber genießen.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine kleine Unachtsamkeit am Arbeitsplatz und schon ist es passiert – der eigene Betrieb wird zur Unfallstelle. Über 850.000 Mitarbeiter hatten allein im letzten Jahr in Deutschland einen Arbeits- oder Wegeunfall. Oft ist die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft problematisch, denn schon ein Unfall auf der Toilette im Betrieb ist meist nicht über die gesetzliche Unfall­versicherung abgedeckt. Mit einer betrieblichen Unfall­versicherung können die Lücken des gesetzlichen Schutzes geschlossen werden. Sie ist ein Rundumschutz für Arbeitnehmer, der auch Unfälle in der Freizeit mit abdeckt. Die Tarife sind individualisierbar und auch aufgrund der Steuervorteile für Unternehmen äußerst attraktiv. 

  1. Viele Arbeitsunfälle werden von der gesetzlichen Unfallkasse nicht anerkannt. Langwierige Rechtsstreitigkeiten sind die Folge
  2. Betriebliche Gruppenunfall-­versicherungen sind eine attraktive Sozialleistung für Mitarbeiter, u. a. da auch Unfälle im Privatleben mit abdeckt sind
  3. Unternehmen profitieren von besonders günstigen Tarifkonditionen und genießen Steuervorteile

Der 24-Stunden-Rundumschutz für deine Mitarbeiter  

Warum die gesetzliche Unfall­versicherung nicht ausreichend ist 

Die gesetzliche Unfall­versicherung sichert ausschließlich reine Arbeits- und Wegeunfälle ab. Die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall erweist sich allerdings oft als schwierig, was sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmen langwierige Rechtsstreitigkeiten bedeuten kann, wie die Stiftung Warentest bestätigt. 

So entschied beispielsweise das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az. L 8 U 5043/09), dass die gesetzliche Unfall­versicherung die Kosten nicht tragen muss, wenn der Ursache der Verletzung eine Vorerkrankung zugrunde lag. In diesem speziellen Fall ist die Betroffene während der Arbeit umgeknickt. Da die Verletzung Folge eines Bänderrisses war, den die Frau 22 Jahre zuvor erlitten hatte, musste die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.

Mit einer betrieblichen Gruppenunfall­versicherung umgeht man solche und ähnliche Streitigkeiten, da die meisten Tarife einen weltweiten 24-Stunden-Rundumschutz für die Mitarbeiter anbieten. Damit sind nicht nur Fälle abgesichert, bei der die Anerkennung als beruflicher Unfall strittig sein könnte, sondern auch sämtliche Unfälle, die in der Freizeit geschehen. 

Welche und wie viele Mitarbeiter können versichert werden? 

In der Regel unterscheiden die Versicherer zwischen einer Versicherung mit und einer ohne Namensnennung. So können Arbeitgeber alle zum Betrieb gehörigen Personen versichern oder auch nur namentlich genannte Personen. Gerade bei Abteilungen mit besonders risikoreichen Arbeitsschwerpunkten, wie beispielsweise dem Außendienst, kann das Unternehmen mit einer passenden Police gezielt die wirtschaftlichen Schäden durch einen Arbeitsausfall auffangen. Gruppenunfall­versicherungen sind aber nicht nur für große Betriebe attraktiv. Passende Tarife gibt es oft schon ab drei Versicherten, sodass auch kleinere Unternehmen, Selbstständige sowie Freiberufler ihre Mitarbeiter umfassend schützen können. 

Wichtig: Es gibt gewisse Berufsgruppen, die von einigen Versicherern ausgeschlossen werden. Dazu gehören beispielsweise Taucher und Artisten.

Zusammenfassung

  • Viele Arbeitsunfälle werden von der gesetzlichen Unfallkasse nicht anerkannt. Langwierige Rechtsstreitigkeiten sind die Folge.
  • Eine Gruppenunfall­versicherung bietet einen 24-Stunden-Rundumschutz für Arbeitnehmer, der meist weltweit und bei Unfällen in der Freizeit gilt.
  • Versichern lassen sich entweder alle zum Betrieb gehörenden Personen oder eine definierte Gruppe (mit Namensnennungen).
  • Tarife gibt es schon ab drei Personen – damit sind sie auch für kleinere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler attraktiv.

Vorteile für den Arbeitgeber  

Günstige Tarifkonditionen und steuerliche Vorteile

Betriebe erhalten bei den Versicherern sehr attraktive Tarifkonditionen. Die Beiträge sind oft deutlich günstiger als die, die Privatpersonen für eine private Unfall­versicherung bezahlen würden. Dazu profitieren Unternehmen bei Abschluss von steuerlichen Vorteilen. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 28.10.2009 wurde die einkommens- und lohnsteuerrechtliche Behandlung aller vom Arbeitgeber bezahlten Unfall­versicherungen neu geregelt. In welcher Höhe die Senkung der Steuerlast ausfällt, hängt unter anderem vom Tarif und der Höhe des Versicherungsbeitrags pro Mitarbeiter ab. 

Attraktive Sozialleistung durch umfassenden Schutz – auch bei Freizeitunfällen

Laut einer Befragung des Robert-Koch-Instituts ereignet sich fast jeder dritte Unfall im eigenen Haus und über 40 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Mit einer Gruppenunfall­versicherung sind für gewöhnlich Arbeitsunfälle, aber auch Unfälle in der Freizeit abgedeckt – und das in aller Regel weltweit. Damit bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern eine äußerst attraktive Sozialleistung, die auch bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter ein Pluspunkt ist. Gleichzeitig stellt der Arbeitgeber sicher, dass seine Arbeitnehmer im Schadensfall die bestmögliche Versorgung bekommen, um schnellstmöglich zu genesen.

Welche Leistungen das sind, kann individuell vereinbart werden. Oft beinhalten Tarife ein professionelles Reha-Management, sodass sich der Mitarbeiter schnell und unkompliziert dem Genesungsprozess widmen kann. Auch zusätzliche Leistungen bei Invalidität, teilweise sogar unabhängig vom Schweregrad, sowie eine Unfallrente bieten Mitarbeitern eine extra Absicherung. 

Zusammenfassung

  • Unternehmen profitieren von günstigen Gruppentarifen sowie von Steuervorteilen.
  • Gruppenunfall­versicherungen sind eine attraktive Sozialleistung, die sich auch positiv auf das Bewerbungsmanagement auswirken kann.
  • Tarife und Leistungskatalog lassen sich den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens anpassen.

Kosten und Leistungen 

Was kostet eine Gruppenunfall­versicherung für Arbeitgeber?  

Die konkreten Kosten können nicht pauschal benannt werden, da die Tarife höchst individuell sind. Es hängt unter anderem davon ab, wie viele Personen versichert werden sollen, wie hoch das Risiko ist (körperliche oder nicht körperliche Tätigkeiten), außerdem von der Höhe der Versicherungssumme und dem Umfang der Versicherungsleistungen. Grundsätzlich sind die Konditionen aber in den meisten Fällen günstiger als die Beiträge, die Privatpersonen für eine private Unfall­versicherung bezahlen würden. Hier lohnt es sich, den Rat eines Fachmanns einzuholen. Unsere CLARK-Versicherungsexperten helfen gerne weiter.

Welche Leistungen sind abgedeckt?  

Die Policen sind auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs angepasst. Es gibt allerdings einige Leistungen, die nahezu alle Tarife beinhalten: 

  • Leistungen bei Invalidität, teilweise ab 1 Prozent Invaliditätsgrad 
  • weltweiter 24-Stunden-Schutz 
  • umfassender Versicherungsschutz im Privat- und Berufsleben 

Optionale Leistungsbausteine sind unter anderem Unfall- oder Krankenhaustagegeld, Unfallrente, Reha-Management, Einmalzahlung bei Tod etc. Aber auch direkt ausgezahlte Versicherungsleistungen für einen eventuellen Arbeitsplatzumbau können mitversichert werden. Hier springt die Deutsche Gesetzliche Unfall­versicherung nur in absoluten Härtefällen ein. 

Wichtig: Es gibt einige Unfallursachen, wie beispielsweise Vorsatz, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Es lohnt sich ein Blick in die Tarife. 

Zusammenfassung

  • Die Kosten für eine Gruppenunfall­versicherung hängen von diversen Faktoren wie der Anzahl der zu versichernden Personen, der Höhe des Risikos und der Versicherungssumme sowie dem Umfang der Leistungen ab. 
  • Die meisten Tarife beinhalten Grundleistungen wie 24-Stunden-Schutz und Leistungen bei Invalidität. 
  • Der Leistungskatalog ist individuell zu vereinbaren. Auch Kosten für einen Arbeitsplatzumbau können mit abgesichert werden. 
  • Einige Unfallursachen, wie beispielsweise Vorsatz, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Eine Gruppenunfall­versicherung abschließen

Deine Mitarbeiter sind dein Kapital, und das gilt es bestmöglich zu schützen. Wenn du dich ausschließlich auf die gesetzliche Unfall­versicherung verlässt, kann dich das im Zweifelsfall teuer zu stehen kommen. 

Mit einer auf deine Bedürfnisse abgestimmten Gruppenunfall­versicherung bietest du deinen Mitarbeitern einen voll umfassenden Schutz, beugst Rechtsstreitigkeiten vor und sparst zusätzlich noch Steuern. 

Unsere CLARK-Experten können dir dabei helfen, einen passenden Tarif zu finden, der genau zu deinen Bedürfnissen passt. 

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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