Bereits über 600.000 CLARK Kund:innen

App Store
4.3 von 5

Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Unterstützungskasse

Was du über diese Form der betrieblichen Alters­vorsorge wissen musst

  • Vorsorge-Check über 300.000x genutzt
  • Große Flexibilität bei Beitragszahlung
  • Nachhaltiges Investment auf Wunsch

Über 180 Versicherer

Jetzt das Rentenalter absichern!

Vorsorge-Check über 300.000x genutzt

Große Flexibilität bei Beitragszahlung

Nachhaltiges Investment auf Wunsch

Wir finden für dich die besten Tarife von über 180 Versicherern

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um die älteste von fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie speist sich aus Zahlungen des Arbeitgebers und ggf. Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Die Einzahlungen sind steuerfrei, die Beiträge müssen allerdings regelmäßig verrichtet werden und sind nicht flexibel. In der Auszahlungsphase wird die Rente versteuert. Mit einer pauschaldotierten Unterstützungskasse hast du bessere Aussichten auf eine höhere Rendite, eine rückdotierte Unterstützungskasse bietet dem Arbeitgeber besseren Schutz.

  1. Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen ist diese Form der bAV daher attraktiv.
  2. Einzahlungen sind weniger flexibel als auf anderen Durchführungswegen.
  3. Bei Auszahlung deiner Rente wird nachgelagert besteuert, Abzüge fallen jedoch dank niedrigerem Einkommen ebenfalls niedriger aus als im Erwerbsleben.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf sogenannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, die dich über die gesetzliche Rente hinaus absichert. Über sie können Unternehmen zur Altersversorgung ihrer Mitarbeiter beitragen. Dabei übernimmt die Unterstützungskasse als externe und eigenständige Versorgungseinrichtung die Organisation für den Arbeitgeber.

Beiträge zur Altersabsicherung von Angestellten stammen direkt vom Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern über den Arbeitsvertrag Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zugesagt hat, und/oder aus Beiträgen des Mitarbeiters, die dieser über Entgeltumwandlung direkt aus seinem Bruttogehalt entrichtet. Im Alter erhältst du dafür eine Zusatzrente ausbezahlt, die sich aus dem während deiner Erwerbstätigkeit angesparten Kapital speist.

Man unterscheidet zwischen:

  • der sogenannten rückgedeckten Unterstützungskasse, bei der das Vermögen ausschließlich über Rückdeckungs­versicherungen abgesichert und angelegt ist
  • und der pauschaldotierten Unterstützungskasse, die ihr Vermögen frei am Kapitalmarkt anlegen kann.

Bei einer Entgeltumwandlung sind für Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Renten­versicherung sozial­versicherungsfrei. Beiträge, die du selbst aus deinem Bruttogehalt zahlst, sind bei der Einzahlung sogar unbegrenzt steuerfrei. Dadurch eignet sich diese Art der Versicherung auch besonders für Besserverdiener.

App Feature: AV Kunden bei Clark
Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Schließ deine Rentenlücke

Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.

Angebot erhalten
App Feature: AV Vergleich anfordern
Altersvorsorge

Der beste Altersvorsorge-Tarif – für dich

Unser Algorithmus vergleicht Tausende Tarife von über 180 Versicherern, um das beste Altersvorsorgeprodukt zu finden, das ideal zu dir passt.

Angebot erhalten
App Feature: Expertenchat
CLARK App

Finde Versicherungslücken bevor sie dich finden

CLARK prüft und bewertet deine bestehenden Verträge – unabhängig und transparent. So erkennst du, ob du bei deinen Versicherungen sparen oder deine Leistungen verbessern kannst.

Angebot erhalten

Pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse

Für dich als Arbeitnehmer ist diese Unterscheidung von geringer Bedeutung. Für den Arbeitgeber und die Unterstützungskasse selbst hat sie hingegen große Auswirkung hinsichtlich ihrer steuerlichen Behandlung.

In einer pauschaldotierten Unterstützungskasse können die Beiträge flexibel investiert werden. Eine weitverbreitete Anlageform ist die vollständige Vermögensanlage per Darlehensgewährung an das Trägerunternehmen (deinen Arbeitgeber). Dadurch ergeben sich erhebliche Steuervorteile.

In einer rückgedeckten Unterstützungskasse sind alle dir zugesagten Leistungen über Rückdeckungs­versicherungen gegenfinanziert. Diese stabilere, aber weniger flexible Anlage des Sparkapitals schützt den Arbeitgeber besser vor unabsehbaren Risiken.

Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht, was sie von anderen Durchführungswegen wie der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder der Direkt­versicherung unterscheidet. Dadurch ist sie freier in ihrer Geldanlage.

Offiziell heißt es deshalb häufig im Kleingedruckten, du habest als Mitarbeiter eines Trägerunternehmens keinen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen aus der Unterstützungskasse (höhere Renditechance = höheres Risiko). Das ist auch richtig, allerdings hast du immer einen Rechtsanspruch gegenüber deinem Arbeitgeber.

Dein Arbeitgeber darf sich aussuchen, über welchen Durchführungsweg er die betriebliche Altersversorgung organisiert. Dafür haftet er aber auch für die zugesagten Leistungen. Kann die Unterstützungskasse die zugesagte Leistung nicht erwirtschaften, muss dein Arbeitgeber die Differenz ausgleichen.

Vor- und Nachteile der Unterstützungskasse

Der größte Vorteil der Unterstützungskasse liegt für dich in der Steuerbefreiung der Einzahlungen aus Entgeltumwandlung. Daher lohnt sich diese Form der betrieblichen Altersabsicherung vor allem für Gutverdiener. 282 Euro pro Monat sind außerdem sozialabgabenfrei (Stand 2022).

Andererseits ist die Unterstützungskasse weniger flexibel als andere Durchführungswege. Im Unterschied zur Direktzusage lassen sich aufgrund der Finanzierung keine variablen Bezüge wie beispielsweise Bonuszahlungen einbringen. Beiträge sind nur aus laufendem Gehalt und regelmäßigen Sonderzahlungen möglich.

Wechselst du das Unternehmen, kannst du deine Altersversorgung sehr wahrscheinlich nicht zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. In diesem Fall wird sie beitragsfrei gestellt und dir mit Eintritt in den Ruhestand ausbezahlt.

Unsere CLARK-Experten beraten dich gerne bei der Auswahl der passenden Altersvorsorge. Ruf einfach an.

Zusammenfassung

  • Beiträge zur Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber entrichtet oder speisen sich aus Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers.
  • Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Beiträge bis zu 4 Prozent der BBG bleiben sozialabgabenfrei.
  • Beiträge müssen regelmäßig erfolgen und können nicht nachträglich gesenkt werden. Die Möglichkeiten zu Mitnahme bei einem Arbeitgeberwechsel sind eingeschränkt, private Weiterführung ist nicht möglich.
  • Pauschaldotierte Unterstützungskassen locken mit besseren Renditen, bieten jedoch weniger Anlagesicherheit. Rückdotierte Unterstützungskassen sind durch Rückdeckungs­versicherungen besser gegen Zahlungsausfälle geschützt, erwirtschaften meist jedoch geringere Beträge und binden mehr Kapital des Arbeitgebers.

Die Unterstützungskasse in der Auszahlungsphase

Bei der betrieblichen Alters­vorsorge durch eine Unterstützungskasse muss der Arbeitnehmer Einzahlungen nicht versteuern. Sie fließen als unbesteuerter Teil des Bruttogehalts direkt in den Versicherungsvertrag. Die Steuerfreiheit gilt unabhängig von der Höhe der Beiträge.

Allerdings werden die Rentenzahlungen besteuert. Du zahlst also als Rentner nachträglich Steuern auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem werden dann die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung fällig, auch der bei der Einzahlung gesparte Arbeitgeberanteil. Die Wertsteigerung deiner Beiträge sowie der wahrscheinlich niedrigere Steuersatz im Ruhestand gleichen das jedoch in der Regel mindestens aus

Auszahlung nach der Fünftelregelung

Steht die Auszahlung einer betrieblichen Alters­vorsorge an, hast du als Leistungsbezieher die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente. Die steuerliche Behandlung einer Unterstützungskassen-Auszahlung unterscheidet sich nicht von anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge, auf die ebenfalls erst im Bezugszeitraum Steuern fällig werden.

Eine einmalige Unterstützungskassen-Auszahlung wird nach § 19 Einkommensteuer­gesetz (EStG) genauso nachgelagert besteuert wie reguläre Rentenzahlungen aus einer Unterstützungskasse. Lässt du dir das Rentenkapital als Einmalsumme auszahlen, kann dir die sogenannte Fünftelregelung bei der Besteuerung einer Unterstützungskassen-Auszahlung jedoch Vorteile bringen.

Dabei wird zur Berechnung der Steuer nur ein Fünftel des eigentlichen Kapitalbetrages zugrunde gelegt und zu deinem Jahreseinkommen addiert. Die Differenz aus deiner Steuerschuld ohne Auszahlung und deiner Steuerschuld mit gefünftelter Auszahlung wird dann mal fünf genommen und mit deiner regulären Steuerschuld addiert. Daraus ergibt sich der zu versteuernde Betrag, der niedriger ist als bei regulärer Besteuerung.

Ob eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente die bessere Option ist, ist stark von deinen persönlichen Umständen abhängig. Hier lohnt es sich, gegebenenfalls genau nachzurechnen, um deine gesetzliche Rente bestmöglich aufzustocken.

Zusammenfassung

  • Während der Ansparphase fallen keine Steuern an, im Leistungsfall jedoch wird deine Rente voll versteuert und Beiträge zur Kranken- und Renten­versicherung werden fällig.
  • Da du als Rentner meist über ein geringeres zu versteuerndes Einkommen verfügst, fallen jedoch auch deine Sozialabgaben und Steuern geringer aus.
  • Wählst du statt einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalzahlung aus der Unterstützungskasse, kannst du dank der Fünftelregelung Steuern sparen.

Eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen

Möchtest du eine betriebliche Alters­vorsorge abschließen, solltest du neben einer Beratung, beispielsweise durch einen CLARK-Experten, auch das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Seit 2002 hast du einen gesetzlichen Anspruch darauf, mit Beiträgen aus deinem Bruttoentgelt (Entgeltumwandlung) fürs Alter vorzusorgen. Über welchen Durchführungsweg dein Arbeitgeber die bAV jedoch anbietet und mit welchem Versicherer er dies tut, entscheidet er allein. Möglicherweise hat er bereits einen Vertrag abgeschlossen, in den du aufgenommen werden kannst.

Gibt es an deiner Arbeitsstätte noch keine betriebliche Altersversorgung, hast du einen Anspruch darauf, über den Durchführungsweg Direkt­versicherung Beiträge in die bAV einzuzahlen. Lass dich in diesem Fall gerne von den Experten von CLARK beraten – oder empfiehl deinem Chef, sich mit den CLARK-Experten in Verbindung zu setzen. Sie finden nicht nur für dich die richtige betriebliche Altersversorgung, sondern können auch gute Gruppenkonditionen für die gesamte Firma aushandeln. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK-Experten beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.
Clark Experte Nicolai

Erhalte jetzt dein Angebot!

Hey! Ich bin Nicolai. Du bist neugierig auf deinen Tarif? Wir beraten dich gerne und vollkommen unverbindlich!

Angebot erhalten
Verschlüsselte Verbindung

Ob bei 20 € Beitragserhöhungen oder im komplexen 20.000 € Schadensfall – Wir sind für dich da!

Bereits über 700.000 europaweite Nutzer:innen managen ihre Versicherungen mit CLARK – und das in allen Lebenslagen. Erfahre hier, was sie über CLARK denken.

Das könnte dich auch interessieren

Mehr Artikel anzeigen