Kfz-Versicherung – Ummelden
Alles zu den Kosten, Fristen und erforderlichen Dokumenten bei der Kfz Ummeldung
Damit ein Auto sich auf deutschen Straße bewegen darf, muss es offiziell bei einer Zulassungsstelle zugelassen worden sein. Ändert sich allerdings der Eigentümer eines Fahrzeugs oder zieht der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk, muss das Auto umgemeldet werden.
Diese Seite im Überblick
- Wann muss ich ein Auto ummelden?
- Wer kann ein Auto ummelden?
- Wo kann ich ein Fahrzeug ummelden?
- Ist das Fahrzeug-Ummelden mit einer Vollmacht möglich?
- Was brauche ich zum Kfz-Ummelden?
- Was ist zu tun, wenn die Unterlagen zum Pkw-Ummelden nicht vollständig sind?
- Wie hoch sind die Kosten für das Ummelden eines Autos?
- Wie läuft das Ummelden eines Fahrzeugs ab?
- Kann man ein Kfz online ummelden?
- Muss man beim Kfz-Ummelden nach einem Umzug Fristen wahren?
Wann muss ich ein Auto ummelden?
In der Regel gibt es zwei denkbare Gründe, die eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich machen: Der Fahrzeughalter zieht in einen anderen Zulassungsbezirk oder jemand hat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, geerbt oder anderweitig von einem anderen erhalten und möchte es nun auf sich umschreiben lassen.
Gut zu wissen
Das Auto-Ummelden ist auch dann notwendig, wenn ein Halterwechsel innerhalb der Familie erfolgt und die Fahrzeughalter am selben Ort wohnen bzw. dieselbe Adresse teilen – also beispielsweise dann, wenn ein Auto von Eltern oder Geschwistern übernommen wird.
Wer kann ein Auto ummelden?
Das An- sowie Ummelden eines Pkw kann durch den Fahrzeughalter oder durch eine mit einer Vollmacht ausgestattete Person erfolgen. Das gilt auch für das Abmelden eines Kfz.
Wo kann ich ein Fahrzeug ummelden?
Lediglich die Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters darf den Pkw ummelden. Dazu musst du die Zulassungsstelle entweder als Fahrzeughalter persönlich aufsuchen oder jemandem eine Vollmacht zum Ummelden erteilen, der an deiner statt die Zulassungsstelle aufsucht. Sein Auto online umzumelden ist in Deutschland bislang noch nicht möglich – nur das Abmelden und Neuzulassen des eigenen Wagens darf über das Internet erfolgen.
Ist das Fahrzeug-Ummelden mit einer Vollmacht möglich?
Wenn der Fahrzeughalter ihm eine schriftliche Vollmacht ausstellt, dann kann auch ein Vertreter für ihn die An- oder Ummeldung seines Pkw bei der Zulassungsstelle vornehmen. Die oder der Bevollmächtigte muss dazu das ausgefüllte und vom Fahrzeughalter unterschriebene SEPA-Mandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassungsstelle vorlegen und sich vor Ort ausweisen.
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Hol dir CLARKWas brauche ich zum Kfz-Ummelden?
Diese Unterlagen benötigt man, wenn man sein Kfz ummelden möchte, ohne das Kennzeichen zu wechseln:
- Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Eine gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung des Autos (HU)
- Eine elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer als Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung
- Handelt es sich um ein Importfahrzeug aus dem Ausland: CoC-Papiere, die die Typengenehmigung des Fahrzeugs für die Europäische Union bestätigen
Beim Auto-Ummelden mit Kennzeichenwechsel werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- alte Nummernschilder
Was ist zu tun, wenn die Unterlagen zum Pkw-Ummelden nicht vollständig sind?
Es gibt zahlreiche Unterlagen, die du benötigst, um ein Auto ummelden zu können. Dokumente, die nicht vollständig oder gar nicht vorliegen (etwa Fahrzeugpapiere, die verlorengegangen sind), müssen neu beantragt werden. Andernfalls ist ein Ummelden nicht möglich.
Gut zu wissen
Die Zulassungsbehörde kann die erforderlichen Dokumente zum Pkw-Ummelden neu ausstellen. Bei einem Neuantrag musst du allerdings vor Ort eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreiben. Der Verlust der entsprechenden Dokumente wird dann von der Zulassungsbehörde an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet.
Für das Beantragen neuer Fahrzeugpapiere werden in der Regel Gebühren erhoben:
- Für das Ausstellen eines neuen Fahrzeugscheins und/oder Fahrzeugbriefs wird eine Gebühr von bis zu 45 Euro (Fahrzeugschein) bzw. bis zu 70 Euro (Fahrzeugbrief) erhoben.
- Solltest du ein Fahrzeug aus dem Ausland ummelden wollen, dessen CoC-Papiere du verloren hast, kannst du diese beim Fahrzeug-Hersteller neu beantragen. In der Regel wird dafür eine Gebühr von 60 bis 200 Euro verlangt. Das sogenannte Certificate of Conformity (die Konformitätsbescheinigung) belegt, dass das ausländische Fahrzeug den in Deutschland geltenden Normen entspricht.
- Fehlt der letzte Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU), bekommst du von der jeweiligen Prüfstelle eine Zweitschrift. Hierfür wird eine Servicepauschale von ca. 10 Euro fällig. Da die Prüfergebnisse der HU zentral gespeichert werden, können auch andere Prüfstellen eine Zweitschrift anfertigen. Dort kostet der Service dann etwa 15 Euro.
Bis du die neuen Fahrzeugpapiere in den Händen hältst, können nach der Beantragung ein paar Tage vergehen. Einen Termin zum Ummelden solltest du daher erst dann vereinbaren, wenn alle Dokumente vollständig sind.
Wie hoch sind die Kosten für das Ummelden eines Autos?
Wenn du ein Kfz ummeldest, fallen Kosten an. Die Gebühren, die für den Ummeldevorgang erhoben werden, sind dabei von der jeweiligen Zulassungsstelle abhängig. Es gibt kein bundesweites Regelwerk, das die Kosten einheitlich festlegt.
Die folgende Tabelle bietet jedoch eine grobe Orientierung, welche Gebühren beim An- oder Ummelden eines Autos üblicherweise erhoben werden:
Vorgang | Kosten |
---|---|
Auto-Ummelden bei Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks | ca. 12 Euro (für die Adressänderung) |
Auto-Ummelden bei Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk | ca. 28 Euro |
Halterwechsel (neuer Halter lebt im selben Zulassungsbezirk) | ca. 20 Euro |
Halterwechsel (neuer Halter lebt in anderem Zulassungsbezirk) | ca. 30 Euro |
Neue Kennzeichen (falls nötig) | ca. 25 Euro |
Neue Umweltplakette (falls nötig) | ca. 5 Euro |
Gut zu wissen
Möchtest du ein neues Auto anmelden, brauchst du dafür zwei Nummernschilder, anhand derer du als Halter des Wagens identifizierbar bist. Normalerweise wird dir von der Zulassungsstelle ein bestimmtes Kennzeichen zugeteilt. Hast du jedoch ein Wunschkennzeichen und möchtest dieses anmelden, kostet das bundeseinheitlich eine zusätzliche Gebühr von 10,20 Euro.
Wie läuft das Ummelden eines Fahrzeugs ab?
Zum Auto-Ummelden musst du einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren. Manche Zulassungsbehörden bieten auch eine Online-Terminvereinbarung an. Damit kannst du Wartezeit vor Ort sparen. Wenn deine Unterlagen zum Ummelden vollständig sind und der Termin bereits vereinbart ist, dauert das Pkw-Ummelden bei der Zulassungsstelle meist weniger als 30 Minuten.
Kann man ein Kfz online ummelden?
Bei einem Wechsel des Zulassungsbereichs sind Neuzulassungen oder Kfz-Ummeldungen nach wie vor nicht online möglich. Seit dem 1. Oktober 2017 kann man jedoch sein eigenes Auto online abmelden und erneut für denselben Zulassungsbereich zulassen – beispielsweise, wenn man den Wagen nur eine bestimmte Zeit im Jahr fährt. Die Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens mit Halterwechsel ist online weiterhin nicht möglich.
Ziehst du innerhalb eines Zulassungsbereiches um, kannst du deinen Wagen auch beim Einwohnermeldeamt ummelden. Liegt das neue Zuhause jedoch in einem anderen Zulassungsbereich, bleibt dir der Gang zur Zulassungsstelle nicht erspart, da das Nummernschild ausgetauscht werden muss. Am besten, du vereinbarst vorab online einen Termin bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Auch wenn du nach einem Umzug ein neues Auto gekauft hast, muss du die Zulassungsstelle persönlich aufsuchen, um es anzumelden.
Muss man beim Kfz-Ummelden nach einem Umzug Fristen wahren?
Das Ummelden eines Autos nach einem Umzug gerät durch viele andere Verpflichtungen am neuen Hauptwohnsitz häufig in den Hintergrund. Doch Vorsicht: Auch hier gilt es, Fristen zu wahren. Wenn du das Pkw-Ummelden nach dem Umzug zu lange aufschiebst, läufst du Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Außer Hamburg nennt zwar kein anderes deutsches Bundesland eine konkrete Frist für die Ummeldung, doch gemäß des Bußgeldkatalogs gilt:
- Eine Adressänderung muss unverzüglich gemeldet werden, andernfalls muss der Fahrzeughalter 15 Euro Strafe zahlen.
- Wer einen Fahrzeughalterwechsel nicht umgehend meldet, wird mit einer Gebühr von bis zu 40 Euro bestraft.
Das Bußgeld fällt unter bestimmten Umständen noch höher aus – beispielsweise, wenn die Polizei den Fahrzeughalter nach einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat aufgrund der nicht aktuellen oder nicht eingetragenen Adresse nur durch zusätzlichen Arbeitsaufwand ermitteln konnte.
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