Hausrat­­versicherung – Fahrrad

Optimaler Schutz auch für dein Fahrrad

Die Hausrat­versicherung deckt Schäden am Hausrat ab. Aber springt die Hausrat­versicherung auch bei einem Fahrraddiebstahl ein? Hier gibt’s die Antwort!
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Immer mehr Menschen schätzen die Flexibilität, die ihnen Fahrräder im Straßenverkehr bieten, und steigen vom Auto aufs Bike um. Daher ist es umso ärgerlicher, wenn das Fahrrad Opfer von Langfingern wird oder von einem Sturz oder durch Vandalismus Schäden davonträgt – egal, ob das Rad 200 Euro oder 1.000 Euro gekostet hat. Um nicht auf den daraus resultierenden Kosten sitzen zu bleiben, sollten Fahrradbesitzer ihr Gefährt versichern. Aber welche Versicherung springt bei welchen Schäden ein? Genügt eine Hausrat­versicherung, damit das Fahrrad ausreichend versichert ist und welche unterschiedlichen Tarife gibt es?

Ist das Fahrrad in der Hausrat­versicherung versichert?

Wer eine Hausrat­versicherung abschließt, der sichert seinen gesamten Hausrat gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Wasser, Sturm, Hagel, Vandalismus, Einbruch und Diebstahl ab. Zum Hausrat zählen sowohl Einrichtungs- und Wertgegenstände als auch Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände, die sich im Haushalt befinden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die zum Haushalt gehörenden Fahrräder. Allerdings unterliegt die Versicherung von Fahrrädern einigen Einschränkungen. Zum einen entschädigt die Hausrat­versicherung nicht uneingeschränkt bei jedem Schadenfall, zum anderen ist es entscheidend, wo sich das Fahrrad bis zum Versicherungsfall befand und wie es gesichert war.

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Deckt die Hausrat­versicherung einen Fahrraddiebstahl ab?

Grundsätzlich springt eine Hausrat­versicherung ein, wenn dein Fahrrad gestohlen wird. Der Versicherungsschutz greift jedoch nur bei einem sogenannten Einbruchdiebstahl. Damit ein Diebstahl als solcher eingestuft wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss sich das Fahrrad in einem abgeschlossenen Raum befunden haben, zu dem nur ein begrenzter Personenkreis Zugang hat. Das können sowohl die Wohnung, der Keller, die private Garage als auch ein abschließbarer Fahrradgemeinschaftskeller sein. Zum anderen muss das Rad nachweisbar mit einem Fahrradschloss gesichert gewesen sein, damit die Hausrat­versicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls für den Schaden aufkommt.

Möchtest du mehr darüber erfahren, was genau in einer Hausrat­versicherung abgedeckt ist und was nicht? Dann lies in unserem Beitrag mehr dazu.

Tipp

Bevor du eine Hausrat­versicherung abschließt, solltest du sicherstellen, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf deine Wohnung, sondern auch auf deinen Keller oder die Garage bezieht. Das hängt von den gewählten Tarifen ab, prüfe dafür die Versicherungs­bedingungen der Police.

Hier erfährst du, worauf du generell vor dem Abschluss einer Hausrat­versicherung achten solltest.

Greift die Hausrat­versicherung auch, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wird?

Dein Fahrrad ist lediglich bei Schäden abgesichert, die im eigenen Haushalt entstanden sind. Demzufolge greift die Hausrat­versicherung nicht, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wurde. Selbst wenn du das Rad im Büro parkst oder es an einem Fahrradständer ordnungsgemäß anschließt, haftet die Hausrat­versicherung bei einem Fahrraddiebstahl nicht. Viele Versicherer bieten jedoch die Option an, die Versicherungspolice zu einem geringen Aufpreis um eine „Fahrradklausel“ zu erweitern. Hast du diesen erweiterten Versicherungsschutz abgeschlossen, kannst du auch dann mit einer Entschädigung rechnen, wenn dein Fahrrad auf der Straße gestohlen wird. Voraussetzung dafür ist, dass du dein Bike ordnungsgemäß an einem nicht portablen Gegenstand angeschlossen hast – zum Beispiel an einem Zaun oder einem festen Fahrradständer.

Springt die Hausrat­versicherung auch bei einer Beschädigung des Fahrrads ein?

Mögliche Ursachen für einen Schaden am Fahrrad gibt es viele. Egal, ob Sturz oder Unfall: Werden Teile des Fahrrads bei der Nutzung beschädigt, erstattet die Hausrat­versicherung den entstandenen Schaden nicht. Lediglich bei Beschädigungen durch Vandalismus springt die Hausrat­versicherung unter Umständen ein. Allerdings nur, wenn sich das Fahrrad zum Zeitpunkt der Beschädigung in einem Raum befand, der zum eigenen Haushalt gehört – zum Beispiel im Keller. War das Fahrrad hingegen auf der Straße angeschlossen, leistet die Hausrat­versicherung nicht. Aber trotz dieser Einschränkungen ist eine Hausrat­versicherung sinnvoll. Denn die Hausrat­versicherung leistet nicht nur, wenn das Fahrrad aus dem Keller gestohlen wird, sondern bei sämtlichen Schäden am Hausrat, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer und anderen Ursachen entstanden sind.

Erstreckt sich der Versicherungsschutz der Hausrat­versicherung auch auf E-Bikes?

Für E-Bikes gelten die gleichen Versicherungs­bedingungen wie für nicht motorisierte Fahrräder. Allerdings darf es sich bei dem Elektrofahrrad nicht um ein sogenanntes Pedelec handeln. Als Pedelec gelten per Gesetz alle E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren können und eine Motorleistung von mehr als 250 Watt haben. Ist dies der Fall, musst du das Zweirad als Mofa anmelden, eine Haftpflicht­versicherung dafür abschließen und ein Kennzeichen am Pedelec anbringen. E-Bikes, die diese Werte nicht erreichen, sind in der Hausrat­versicherung wie ein nicht motorisiertes Fahrrad versichert. Da Elektrofahrräder vergleichsweise teuer sind, solltest du abwägen, ob für das E-Bike eine zusätzliche Police sinnvoll ist, damit du im Schadenfall oder nach einem Diebstahl eine ausreichende Entschädigung erhältst.

Wie hoch ist die Entschädigungssumme bei einem Fahrraddiebstahl?

Anders als bei sonstigem Hausrat zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Fahrraddiebstahl nur bis zu einer Entschädigungshöchstgrenze. Das heißt: Bei einem Fahrraddiebstahl deckt die Hausrat­versicherung nicht den kompletten Wiederbeschaffungswert ab, sondern sie zahlt lediglich einen Teil dessen, was das Rad einst gekostet hat. Wie hoch die Entschädigungssumme maximal ist, hängt von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Hausrat ab; sie ist im Versicherungsvertrag genannt. Bei den meisten Versicherungen ist die Entschädigungssumme auf ein bis zwei Prozent der Gesamt­versicherungssumme beschränkt.

Wer beispielsweise eine Hausrat­versicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro abschließt, der kann nach einem Fahrraddiebstahl lediglich mit einer Entschädigung zwischen 500 und 1.000 Euro rechnen – auch wenn das Rad deutlich teurer war. Aus diesem Grund ist es insbesondere für Besitzer eines E-Bikes sinnvoll, das motorisierte Gefährt zusätzlich zu versichern. Der Preis für ein E-Bike liegt mit 3.000, 5.000 oder sogar 8.000 Euro deutlich über dem eines normalen Fahrrads. Die Hausrat­versicherung zahlt jedoch auch bei der Beschädigung oder dem Diebstahl eines 8.000 Euro teuren E-Bikes lediglich 500 bis 1.000 Euro.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, das Fahrrad zu versichern?

Wer sein Fahrrad über die Leistungen der Hausrat­versicherung hinausgehend abgesichert haben möchte, der sollte prüfen, ob die Versicherungskosten in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen stehen. Diese Fragen sind dabei hilfreich:

  • Wie viel hat das Fahrrad gekostet?
  • Wie häufig nutze ich das Fahrrad?
  • Wo stelle ich das Fahrrad ab, wenn ich unterwegs bin?
  • Wie hoch darf der Beitragssatz maximal sein?
  • Wie hoch ist die gewünschte Versicherungssumme?

Besitzt du ein sehr kostspieliges Fahrrad, zum Beispiel ein E-Bike oder ein hochwertiges Rennrad, kann sich eine Fahrrad­versicherung mit dem passenden Tarif lohnen. Eine solche Versicherung für das Fahrrad ist im Vergleich zum Preis-Leistungs-Verhältnis einer Hausrat­versicherung oftmals teurer, sie bietet jedoch einige Vorteile:

  • Die Entschädigungssumme für ein gestohlenes Rad ist deutlich höher und orientiert sich am Kaufpreis. Allerdings erstattet auch eine Fahrrad­versicherung häufig nicht den Neuwert, sondern lediglich den Zeitwert.
  • Die Versicherung zahlt auch dann, wenn das Fahrrad unterwegs gestohlen wurde.
  • Die Versicherung deckt auch Unfall- und Vandalismusschäden ab.

Beachte, dass eine Fahrrad­versicherung keinen Schutz für alle Fahrräder in einem Haushalt leistet, sondern nur für das versicherte Rad.

Gut zu wissen

Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert des versicherten Objekts abzüglich der Wertminderung, die es im Laufe der Nutzung erfährt. Die Wertminderung eines Fahrrads beträgt nach einem Jahr etwa 25 Prozent. Mit jedem weiteren Jahr reduziert sich der Wert um zusätzliche 15 Prozent.

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