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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Betriebliche Alters­­vorsorge – Sinnvoll

Welche Vor- und Nachteile hat die betrieblichen Altersvorsorge?

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Das Wichtigste in Kürze

Viele Arbeitnehmer in Deutschland – vielleicht gehörst auch du dazu – profitieren von einer betrieblichen Altersvorsorge. Aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und/oder durch zusätzlich zum Gehalt erfolgende Zahlungen des Arbeitgebers entsteht ein Sparvermögen, von dem du im Alter profitierst. Doch welche Vor- und Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

  1. Eine betriebliche Alters­vorsorge (bAV) ist eine sinnvolle Ergänzung deiner Altersvorsorge.
  2. Die Beiträge zur bAV gehen direkt von deinem Bruttoeinkommen ab. Du musst dich also um nichts kümmern.
  3. Du verlierst kein Geld: Du bekommst die eingezahlten Beiträge als Betriebsrente oder Einmalzahlung garantiert zurück.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Ein Teil deines Gehalts geht jeden Monat als Sozialabgabe ab. Dazu gehören auch deine Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung. Darüber hinaus hast du weitere Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen. Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge, abgekürzt bAV.

Unter diesem Begriff fasst man alle betrieblichen Leistungen zusammen, die ein Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung erhält. Diese Leistungen können sowohl vom Arbeitgeber als auch mittels der sogenannten Entgeltumwandlung von dir als Arbeitnehmer erbracht werden.

Im Laufe deines Arbeitsverhältnisses sammelt sich auf diese Weise Vermögen an. Gehst du in Rente, bekommst du das angesparte Kapital und die darauf erhaltenen Zinsen als monatliche Rente oder einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt.

Die betriebliche Alters­vorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge eine dritte Möglichkeit der Altersvorsorge. Sie kann auf fünf unterschiedliche Arten in Anspruch genommen werden: als Direkt­versicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse.

Du hast als Arbeitnehmer keinen Einfluss darauf, welche Variante dir dein Arbeitgeber anbietet. Sie zu vergleichen und so mit einem besonders günstigen Tarif zu sparen, fällt also weg. Dafür musst du die Versicherungsbeiträge in der Regel nicht alleine aufbringen.

Woher kommt das Geld zur betrieblichen Altersvorsorge?

Die Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge können aus zwei unterschiedlichen Quellen gezahlt werden. Deshalb unterscheidet man zwischen der arbeitgeber- und der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge:

  • Arbeitgeberfinanzierte bAV: Die ursprüngliche Form der betrieblichen Alters­vorsorge ist die vom Arbeitgeber finanzierte bAV. Sie war einmal als Belohnung für besondere Treue zum Unternehmen gedacht. Heute wird sie in der Regel direkt mit dem Arbeitsvertrag als Zusatzleistung angeboten. Ihren Zweck, Betriebstreue zu belohnen, hat sie jedoch nicht ganz verloren: Häufig wird sie nur gewährt, wenn man eine bestimmte Zeit für den Arbeitgeber tätig war.
  • Arbeitnehmerfinanzierte bAV: Seit 2002 können auch Arbeitnehmer Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge leisten. Sie haben sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Beiträge werden dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers entnommen. Das wird staatlich gefördert: Auf die Beiträge fallen bis zu einer bestimmten Höhe keine Steuern oder Sozialabgaben an. Auch deine vermögenswirksamen Leistungen kannst du in die Alters­vorsorge einzahlen.
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Wer hat Anspruch auf die Altersvorsorge?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine arbeitgeberfinanzierte bAV anzubieten. Du hast aber einen Anspruch darauf, mittels Entgeltumwandlung selbst Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zu leisten. Diese Beiträge muss der Arbeitgeber bei Zusagen, die nach 2019 gemacht wurden, sogar mit 15 Prozent bezuschussen.

Ob du Vollzeit oder Teilzeit angestellt bist, spielt keine Rolle. Du hast sogar als geringfügig Beschäftigter auf 450-Euro-Basis einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV.

Die übliche Auszahlungsvariante ist eine monatliche Rente. Je nach bAV-Vertrag kann die Betriebsrente jedoch auch als Einmalzahlung ausgeschüttet werden. Das hat den Vorteil, dass du sie auch vererben kannst.

Zusammenfassung

  • Bei einer betrieblichen Alters­vorsorge bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen zur Alters­vorsorge an.
  • Es gibt die bAV in verschiedenen Varianten: Direkt­versicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse.
  • Bei Eintritt in den Ruhestand bekommst du aus der bAV eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung.
  • In die betriebliche Alters­vorsorge zahlen entweder du, dein Arbeitgeber oder ihr beide ein.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Wegen der Förderungen und Zuschüsse lohnt es sich fast immer, vor allem als junger Arbeitnehmer, in eine betriebliche Alters­vorsorge einzuzahlen – selbst dann, wenn dein Arbeitgeber keine Beiträge für dich entrichtet. 

Zum einen fallen keine Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an. Zum anderen musst du auf einen bestimmten Teil deiner Beiträge keine Steuern zahlen, weil sie direkt von deinem Bruttoentgelt abgezogen werden.

Erst danach wird dein übriges Gehalt versteuert. Durch den Brutto-/Netto-Effekt zahlst du den Beitrag zwar zu 100 Prozent. Aber auf dem Konto fehlen dir netto nur rund 50 Prozent, abhängig von deiner Steuerklasse.

Zudem ist dein Arbeitgeber bei Verträgen, die nach 2019 geschlossen wurden, dazu verpflichtet, 15 Prozent deines Beitrags beizusteuern. Je nach Variante wächst das angesparte Geld bis zum Eintritt in den Ruhestand durch Verzinsung, Überschüsse der Versicherer oder Renditen am Kapitalmarkt. Dabei ist dir die Summe deiner Beiträge garantiert: Du kannst also auch in Zeiten niedriger Zinsen nichts verlieren.

Steuern sowie Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge fallen erst an, wenn du in den Ruhestand gehst. Man spricht hier von nachgelagerter Besteuerung. Da dein Einkommen aber in der Regel im Alter geringer ist als während des Erwerbslebens, sind auch die Abgaben niedriger. Außerdem wird dir deine Rente lebenslang ausgezahlt – egal, ob die Summe deiner Beiträge aufgebraucht ist oder nicht.

Umso mehr lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge, wenn sich dein Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt. Viele leisten von sich aus einen festgelegten Beitrag. Manche, besonders große Unternehmen, geben sogar noch etwas extra dazu (ein sogenannter Matching-Beitrag), wenn der Arbeitnehmer selbst Beiträge entrichtet. Dadurch erhöht sich die Summe, die für deine Alters­vorsorge investiert wird, zusätzlich.

Zusammenfassung

  • Du erhältst zur bAV Zuschüsse und Förderungen. Deswegen lohnt sie sich fast immer.
  • Deine Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen, und du musst erst die Auszahlung deiner Betriebsrente versteuern. So sparst du Steuern.
  • Du bekommst mindestens deine gesamten Beiträge zur Betriebsrente zurück – selbst bei Insolvenz des Arbeitgebers.

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Vorteile für Arbeitnehmer

Die Vorteile, die eine arbeitgeberfinanzierte bAV hat, liegen auf der Hand. Aber auch eine bAV, die allein von dir gezahlt wird, kann sich lohnen, denn:

  • Beiträge zur Altersversorgung werden direkt vom Bruttogehalt gezahlt. Durch die nachgelagerte Besteuerung wird dein übriges Gehalt erst nach Abzug der Versicherungsbeiträge versteuert. So zahlst du zwar zu 100 Prozent Beiträge ein, aber verzichtest netto nur auf rund 50 Prozent, je nach Steuerklasse.
  • Beiträge sind bis 282 Euro pro Monat (Stand 2022) steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Dein Arbeitgeber muss deinen Beitrag zu mindestens 15 Prozent bezuschussen, wenn dein Vertrag nach dem 1.1.2019 geschlossen wurde (für bestehende Verträge gilt das ab 2022).
  • Die Summe deiner Beiträge ist dir garantiert. Selbst wenn das angesparte Geld keinen Gewinn macht, kannst du nichts verlieren.
  • Du musst dich um nichts kümmern. Dein Arbeitgeber regelt alles für dich.
  • Mit Eintritt in den Ruhestand erhältst du eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung.
  • In vielen Verträgen sind deine Hinterbliebenen mit abgesichert – für den Fall, dass du vor Eintritt in den Ruhestand stirbst. 
  • Bekommst du statt einer Rente eine Einmalauszahlung, kannst du das Geld vererben.

Vorteile für Arbeitgeber

Auch der Arbeitgeber profitiert von einer Beteiligung an der bAV seiner Arbeitnehmer. Übernimmt er die Beiträge, kann er sie als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dadurch mindert sich die Steuerlast des Arbeitgebers. Außerdem ist eine betriebliche Alters­vorsorge ein wertvoller Benefit, um Mitarbeiter enger ans Unternehmen zu binden.

Zusammenfassung

  • Für Arbeitgeber ist eine betriebliche Vorsorge eine Möglichkeit, Arbeitnehmer ihre für Treue zum Unternehmen zu belohnen.
  • Außerdem können die Beiträge als Betriebsausgaben abgesetzt und somit Steuern gespart werden.

Hat eine betriebliche Alters­vorsorge Nachteile?

Neben den genannten Vorteilen hat eine betriebliche Alters­vorsorge auch einige Nachteile. Sie betreffen hauptsächlich die Besteuerung. Bevor du daher eine Entscheidung über die Form der Auszahlung triffst, empfiehlt es sich, die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Nachteile während des Erwerbslebens:

  • Zahlst du Beiträge aus deinem Bruttoentgelt, verzichtest du zugunsten deiner Vorsorge für den Ruhestand auf einen Teil deines Gehalts.
  • Da deine Beiträge aus deinem Brutto-Einkommen entnommen werden, zahlst du aus diesen Teil deines Gehalts keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung. Deine gesetzliche Rente sinkt dadurch etwas.
  • Bis zum Eintritt in den Ruhestand kommst du nicht an dein Vorsorgevermögen heran. Es wird dir frühestens mit 62 Jahren ausgezahlt.
  • Beim Wechsel des Arbeitgebers lässt sich die bAV nur in manchen Fällen zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. In der Regel wird die bAV dann beitragsfrei gestellt und dir mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt.
  • Verlässt du das Unternehmen, verlierst du möglicherweise den Anspruch auf die bAV-Beiträge, die dein Arbeitgeber gezahlt hat, wenn du nicht mindestens 23 Jahre alt bist und fünf Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hast.

Nachteile im Ruhestand:

  • Du musst die Auszahlung voll versteuern. Allerdings ist dein Steuersatz im Alter in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.
  • Du zahlst zwar keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung mehr, aber dafür fallen die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung an – auch der Anteil des Arbeitgebers. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für Beiträge aus Entgeltumwandlung und die Wertentwicklung deiner Beiträge gleichen das jedoch in der Regel mehr als aus.
  • Lässt du dein angespartes Kapital als Rente auszahlen, kannst du es nicht vererben.
  • Bei einer Einmalzahlung zahlst du prozentual gesehen wahrscheinlich mehr Steuern, als es bei einer Auszahlung in Form einer Rente der Fall wäre.

Zusammenfassung

  • Du musst die Zahlungen aus deiner betrieblichen Vorsorge voll versteuern.
  • Da die Beiträge zur bAV von deinem Gehalt abgehen, sinkt deine gesetzliche Rente etwas.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers besteht die Möglichkeit, dass deine Vorsorge beitragsfrei gestellt wird. Manchmal kannst du sie auch zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.
  • Eine Auszahlung als monatliche Betriebsrente kannst du nicht vererben.

Ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Die betriebliche Alters­vorsorge kann neben der gesetzlichen Rente eine sinnvolle Absicherung fürs Alter sein – besonders, wenn dein Arbeitgeber sich daran beteiligt. Dennoch solltest du dich nicht nur darauf verlassen. Als Ergänzung zu anderen Formen der privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente lohnt sich die bAV jedoch oft.

Wenn dir dein Arbeitgeber einen bAV-Vertrag vorschlägt, solltest du nicht sofort unterschreiben, sondern nach allen Details fragen. So hast du die Möglichkeit, alles einmal durchzurechnen. Die Experten von CLARK unterstützen dich dabei gern.

Nächste Schritte

  • Du fragst deinen Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Du oder dein Chef kontaktieren die CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK-App oder indem ihr uns unten eure Adresse hinterlasst.
  • Die CLARK-Experten beraten euch völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhalten du oder dein Arbeitgeber ein individuell angepasstes Angebot.
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